Medienmitteilung der Grünen Kanton Zürich zum Innovationspark Dübendorf

Die GRÜNEN sprechen sich für Innovation und Forschung auf dem Flugplatz Dübendorf aus, knüpfen das Projekt des Innovationsparks jedoch an klare Bedingungen: die Forschung soll auf die Bewältigung der Klima- und Biodiversitätskrise ausgerichtet und der Park für die Bevölkerung erschlossen werden. Die Subventionierung eines Flugbetriebs lehnen die GRÜNEN klar ab.

Die 100 Millionen Franken, die der Regierungsrat für die schrittweise Entwicklung des Innovationsparks Dübendorf beantragt, rechtfertigen sich für die GRÜNEN nur unter klaren Bedingungen: das ganze Areal muss erstens klimaneutral entwickelt und erschlossen werden und den Naturschutzinteressen ist hohe Priorität einzuräumen.

Forschung zur Bewältigung der Klimakrise

Zweitens verlangen die GRÜNEN, dass Forschungs- und Entwicklungsbetriebe angesiedelt werden, die mit ihren Projekten wesentlich zur Bewältigung der existenzbedrohenden Klima- und Biodiversitätskrisen beitragen und welche die nötige ökologische und gesellschaftliche Transformation voranbringen. Und drittens müssen auf dem Areal von Beginn weg attraktive öffentliche Naherholungsräume für die Bevölkerung geschaffen werden. Der Innovationspark in Dübendorf soll zum Projekt der Zürcher Forschung, aber auch der Zürcher Bevölkerung werden.

Nein zu einem «Kantonalen Flugplatz Dübendorf»

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat weitere 8,2 Millionen Franken für einen Planungskredit für den zivilaviatischen Forschungs-, Test- und Werkflugplatz Dübendorf mit militärischer Mitbenutzung. Diesen Kredit lehnen die GRÜNEN klar ab: der aviatische Betrieb wird nie rentabel werden und wird daher nie ohne staatliche Subventionen auskommen. Die Millionen für die Planung sind falsch investiert: die Gewährleistung eines Flugbetriebs ist keine Staatsaufgabe und Forschung und Innovation können in Dübendorf bestens ohne zivilaviatische Nutzung stattfinden.

Langfristiges Controlling notwendig

Die GRÜNEN werden bei der Beratung der Vorlage deshalb die Baurechtsverträge und die Aufsichts- und Controlling-Regelungen besonders genau unter die Lupe nehmen: Es muss regelmässig überprüft werden können, ob sich der Innovationspark in die richtige Richtung entwickelt und wem die öffentlichen Mittel zugute kommen. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Amortisation der Darlehen gelegt werden müssen. Im Falle einer Fehlentwicklung beim Innovationspark muss die Politik klar Gegensteuer geben können.