Sehr geehrte Damen und Herren

Die Grünen Greifensee haben den Gestaltungsplan für das Sagi Areal eingehend geprüft. Gerne unterbreiten wir dem Gemeinderat nachfolgend unsere Einwendung mit entsprechenden Begründungen.

Allgemeines

Wir freuen uns, dass es mit dem Gestaltungsplan (GP) Sagi Areal nun konkret weitergeht und dass sich damit eine Entwicklung für ein neues Quartier in Greifensee abzeichnet, welche wir ausdrücklich befürworten. Dem Gestaltungsplan liegt ein Richtprojekt zugrunde, welches mit einer hohen Qualität geplant wurde. Im Grundsatz befürworten wir diese Entwicklung ausdrücklich, entspricht es doch den Bestrebungen nach einer inneren Verdichtung in den Gemeinden. Insbesondere befürworten wir die Aufteilung des GP in einzelne Ensembles, welche bei einer etappierten Umsetzung jeweils eine hochwertige Lösung versprechen. Unsere nachfolgenden Einwendungen sind demzufolge als Vorschläge zu verstehen, welche den angestrebten Fokus nach einem lebendigen, nachhaltigen Quartier noch einmal deutlich verstärken sollen. Sie beziehen sich primär auf die Festlegungen zur Nutzung und zur Verkehrserschliessung, welcher wir für die Erreichung der angestrebten Ziele einen hohen Stellenwert beimessen.

Wir sind überzeugt, dass dies aufgrund der zukünftigen Herausforderungen in Sachen Nachhaltigkeit notwendig und sinnvolll ist.

Bestimmungen GP Kapitel 9 Verkehrserschliesssung und Parkierung

Antrag

Im Rahmen der Baubewilligung für einzelne Ensembles ist verpflichtend ein Mobilitätskonzept zu einzureichen, welches eine deutliche Reduktion der Autoabstellplätze vorsieht/ermöglicht. Die einzelnen Ensembles oder zumindest Teile davon sind autoarm zu planen. Der Gemeinderat soll die Stossrichtung und die entsprechenden Präzisierungen für den Gestaltungsplan mit den Grundeigentümern aushandeln.

Begründungen

  • Die im GP vorgesehene «Kann»-Möglicheit für Mobilitätskonzepte erachten wir als nicht zeitgemäss. Die Berechnung der Parkplatzanzahl nach der kantonalen Wegleitung von 1997 ist veraltet und entspricht nicht den heutigen Anforderungen nach einer nachhaltigen Mobilität.
  • Das Sagi Areal liegt in der Nähe des Bahnhofs und ist gemäss Verkehrsrichtplan auch mit dem (zukünftig ausgebauten) Busangebot gut erschlossen. Zudem ist ein Carsharing-Angebot vorgesehen und es wird für gute Veloabstellmöglichkeiten gesorgt.
  • Die max. mögliche Anzahl von 490 Parkplätzen bei einem Wohnungsspiegel von total 382 Wohnungen gemäss Richtprojekt bedeutet de facto mehr als ein Parkplatz pro Wohnung. Dies entspricht nicht der effektiven Entwicklung der Autoflotte im Kanton Zürich und schon gar nicht der Zielsetzungen.
  • Die 490 möglichen Parkplätze generieren ein erhebliches Verkehrsaufkommen. Dies ist problematisch in Bezug auf die Zielsetzungen des Gesamtverkehrskonzeptes und des darauf basierenden kommunalen Verkehrsrichtplans. Insbesondere die Hirzerenstrasse und die Tumigerstrasse würden mit so viel Verkehr belastet, dass die Verträglichkeit von Mischverkehr MIV/Veloverkehr in Frage gestellt ist.
  • Autoarme Quartiere sind gemäss Mobilitätskonzepten darauf ausgelegt, dass der Fokus stärker auf den Nutzungen innerhalb der Quartiere liegt. Dies wirkt der Tendenz nach «Schlafquartieren» entgegen. Wir sind der Meinung, dass dies im Rahmen des GP unbedingt gefördert werden sollte. Dies kann gelingen, wenn die angestrebten Nutzungen und die Mobilitätskonzepte aufeinander abgestimmt sind.
  • Die Umsetzung von autoarmen Ensembles liegt auch im Interesse der Bauherrschaft, da weniger Autoabstellplätze realisiert werden müssen.

Bestimmungen GP Kapitel 7 Nutzung

Antrag 1

Wir beantragen, dass im Gestaltungsplan als Ganzes und bezüglich der Umsetzung der einzelnen Ensembles ein Mindestanteil an kostengünstigen Wohnungen vorgeschrieben wird. Der Gemeinderat soll die Höhe des Anteils mit den Grundeigentümern aushandeln.

Begründungen

  • Wir beziehen uns dabei auf PBG §79 – 82 (Sonderbauvorschriften), PBG §83 – 87 (Gestaltungsplan), wo festgehalten ist, dass die Nutzweise und Zweckbestimmung der Bauten im GP zwingend festgelegt werden können.
  • Insbesondere beziehen wir uns auf PBG §49b. Abs.1, in welchem festgehalten ist, dass in Gebieten mit angestrebten erhöhten Ausnützungsmöglichkeiten ein Mindestanteil an preisgünstigem Wohnraum festgelegt werden kann.
  • Wir beziehen uns weiter auf die Verordnung über den preisgünstigen Wohnraum des Kantons Zürich (2018), welche die Berechnungen etc. regelt.
  • Das Richtprojekt des Sagi-Areals zeigt das Bild eines durchmischten, lebenswerten Quartiers mit Gemeinschaftsflächen, attraktiven Aussenräumen und Freiflächen auf. Die Umsetzung kann gelingen, wenn die zukünftigen BewohnerInnen diesem Bild entsprechen. Der Gestaltungsplan überlässt den Grundeigentümern grundsätzlich die Entscheidungsfreiheit Wohnraum entsprechend ihren Wünschen zu realisieren. Gerade bei einem so grossen und langfristigen Projekt sehen wir es als notwendig an, dass die Gemeinde hier «mitsteuern» kann, wie der Bevölkerungsmix in Zukunft aussehen soll.
  • Die entsprechenden Artikel im PBG und die darauf basierende Verordnung wurden explizit zu diesem Zweck geschaffen.
  • Ein breiter Bevölkerungsmix fördert die angestrebte Nutzung, welche im Richtprojekt umschrieben ist.
  • Weiter wird der Ansatz der autoarmen Quartiere gemäss vorherigem Antrag durch eine Bestimmung zum Mindestanteil an preisgünstigem Wohhnraum unterstützt, da der Anteil an Haushalten mit/ohne Autobesitz in direktem Verhältnis zum Einkommen der Haushalte steht (Quelle: Mikrozensus).

Antrag 2

Wir beantragen, dass im Gestaltungsplan als Ganzes und bezüglich der Umsetzung der einzelnen Ensembles ein Anteil an Alterswohnungen festgelegt wird. Der Gemeinderat soll diesen Anteil mit den Grundeigentümern aushandeln und je nachdem auch Verpflichtungen dafür zu übernehmen. Der Anteil Alterswohnungen soll im Absatz «Wohnanteil» beziffert werden.

Begründungen

  • Wir beziehen uns dabei auf PBG §79 – 82 (Sonderbauvorschriften), PBG §83 – 87 (Gestaltungsplan), wo festgehalten ist, dass die Nutzweise und Zweckbestimmung der Bauten im GP zwingend festgelegt werden können.
  • Wir sind der Meinung, dass sich die Umsetzung des Gestaltungsplans anbietet für die explizite Bereitstellung von Alterswohnungen, für welche in Greifensee ein grosser Bedarf besteht, welcher mit der demografischen Entwicklung zunehmen wird.
  • Im Entwurf des städtebaulichen Vertrags sind unter b. Soziale Infrastrukturanlagen Alterswohnungen erwähnt, im Sinne, dass sie zuerst der Gemeinde anzudienen sind. Dieser Passus wird befürwortet. In den Bestimmungen zum Gestaltungsplan fehlt der Aspekt der Alterswohnungen im Kapitel 7 Nutzung / Soziale Infrastrukturen.
  • Wir sind uns bewusst, dass heutzutage alle Wohnungen in einem gewissen Sinn «altersgerecht» gebaut werden (rollstuhlgerecht etc.). Wir sind jedoch der Meinung, dass der Gemeinderat die Gelegenheit nutzen sollte, ein adequates Angebot an Alterswohnungen schrittweise zu erreichen. Dies bedingt zusätzlich eine gute Abstimmung mit den ergänzenden Angeboten wie Spiexstandpunkte (z.B. für ambulante Betreuungs- und Pflegemodelle), Einkaufsmöglichkeiten, geeigneten Freiräumen etc.
  • Die Tatsache, dass der Gestaltungsplan etappiert umgesetzt wird, bietet die Chance, das Angebot an Alterswohnungen schrittweise (und damit bedarfsgerecht) auszubauen. Damit wird eine altersmässig durchmischte Bevölkerung in den einzelnen Ensembles gefördert.
  • Auch dieser Antrag unterstützt gleichzeitig den Antrag nach einem verpflichtenden Mobilitätskonzept mit Zielsetzung «autoarm», da für Alterswohnungen der Bedarf an Autoabstellplätzen sinkt.

Antrag 3

Wir beantragen, dass im Gestaltungsplan als Ganzes und bezüglich der Umsetzung der einzelnen Ensembles das angestrebte Angebot an Dienstleistungen und quartierdienlichen Nutzungen präzisiert und verpflichtend formuliert wird.

Begründungen

  • In Kapitel 7 Nutzung / Nutzweise ist einzig präzisiert, dass nicht störendes Gewerbe und Dienstleistungs- und quartierdienliche Nutzungen zulässig sind. Diese Formulierung entspricht nicht einer Zielsetzung, dass ein entsprechendes Angebot auch angestrebt und eingefordert wird.
  • Zum Bild des umgesetzten Gestaltungsplans eines lebendigen, durchmischten Quartiers gehören unserer Ansicht nach zwingend Nutzungen, wie Einkaufsmöglichkeiten, Kinderkrippen, ein Café oder Ähnliches. Also Nutzungen, welche den Aufenthalt im Quartier über die Wohnungsgrenzen hinaus fördert. Diese ergeben sich nicht zwingend von selbst, sondern sollen im Gestaltungsplan verpflichtend enthalten sein.
  • Die Grösse des GP und die danebenliegenden Quartiere Pfisterhölzli und Langacher weisen eine Bewohnerzahl auf, welche eine solche Anforderung nicht als unverhältnismässig erscheinen lassen.

Fazit

Wir erachten die Kombination unserer vier Anträge als Gesamtpaket. Sie zielen in ihrer Gesamtheit hin auf eine Verstärkung des vorgeschlagenen, hochwertigen Quartiers hin zu einer entsprechenden Nutzung. Das Planungsinstrument des Gestaltungsplans ist geeignet, darauf hinzuwirken und bietet die entsprechenden rechtlichen Möglichkeiten. Wir sind überzeugt, dass Greifensee damit einen weiteren Schritt in Richtung einer nachhaltig denkenden und handelnden Gemeinde tun kann.

Wir freuen uns, wenn unsere Einwendungen berücksichtigt werden.

Mit bestem Dank und freundlichen Grüssen

Monika Hungerbühler, Grüne Greifensee