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Ihre WBK hat sich an der Sitzung vom 16. Februar 2023 intensiv mit dem Bericht der Group of Experts on Action against Violence against Women and Domestic Violence (Grevio) und der Thematik von Schutzplätzen für gewaltbetroffene Mädchen und Frauen auseinandergesetzt sowie Anhörungen dazu durchgeführt. Das resultierte aus der Behandlung des Berichtes zum Postulat Wasserfallen Flavia 19.4064, „Statistik über gewaltbetroffene Mädchen und Bedarfsabklärungen für Schutzplätze“, an der Sitzung vom 17./18. November 2022.

Im Rahmen der erwähnten Sitzung vom Februar 2023 wurden Vertreterinnen und Vertreter des Netzwerks Istanbul-Konvention, von Brava, der Dachorganisation Frauenhäuser Schweiz und Liechtenstein, des Mädchenhauses Zürich und der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren angehört, um ein möglichst umfassendes Bild der Angebot-und-Nachfrage-Situation betreffend Schutzplätze für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen zu erhalten. Die Anhörungen zeichneten ein sehr einheitliches Bild der Schweiz: Von allen Präsentierenden wurde ein höherer Bedarf an Schutzplätzen und Unterkünften für gewaltbetroffene Mädchen und Frauen festgestellt, der vom aktuellen Angebot nicht gedeckt werden kann und in der Tendenz noch steigen wird. Kantonal und regional gibt es allerdings grosse Unterschiede, und zwar in Bezug auf die Qualität, die Quantität und die Finanzierung der bestehenden Angebote.

Es wurde im Laufe der Debatte der Antrag für eine Motion diskutiert, die den Bundesrat beauftragen sollte, in Zusammenarbeit mit den Kantonen dafür zu sorgen, dass in allen Regionen der Schweiz der Schutz für gewaltbetroffene Minderjährige und junge Erwachsene durch spezialisierte und qualitativ hochwertige Schutzunterkünfte in angemessener Anzahl gewährleistet und die Finanzierung sichergestellt ist. Damit wurde die Thematik auf gewaltbetroffene Minderjährige und Erwachsene jedes Geschlechts ausgeweitet, da in den Anhörungen deutlich wurde, dass oft auch Menschen, die sich nicht auf ein Geschlecht festlegen, aber auch junge Männer von Gewalt betroffen sind und daher von den entsprechenden Schutzangeboten profitieren können sollten. Dieser Antrag für eine Motion wurde von Ihrer Kommission zwar mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt, doch hat sich Ihre WBK für das vorliegende Kommissionspostulat ausgesprochen.

Der Bundesrat wird damit beauftragt, die Situation der Schutzplätze für von Gewalt betroffene Minderjährige und junge Erwachsene in Zusammenarbeit mit den Kantonen eingehend zu analysieren und zu prüfen, in welchen Regionen welche Angebote bestehen, sowie die Zielgruppe differenziert festzulegen. Dies basiert auf der in den Anhörungen immer wieder vorgebrachten Tatsache, dass die Kantone bei der Bereitstellung von Angeboten sehr unterschiedlich gut unterwegs sind und es einen offenkundigen Mangel an Schutzunterkünften, aber auch an entsprechenden kommunikativen Massnahmen gibt.

Das Postulat wurde mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Eine Minderheit Umbricht Pieren beantragt, das Postulat abzulehnen, da sie hier die Kantone in der Pflicht sieht, stärker zusammenzuarbeiten, und es als nicht sinnvoll erachtet, wenn der Bund hier aktiv wird.

Im Namen der Mehrheit der WBK danke ich vielmals für die konstruktiv geführte Diskussion und für die Unterstützung des Postulates.

Meret Schneider, Nationalrätin Grüne Kanton Zürich

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