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Ihre Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur hat an ihrer Sitzung vom 30. Juni 2022 den Aktionsplan gegen Lebensmittelverschwendung in Erfüllung des Postulates Chevalley 18.3829 intensiv diskutiert und in der Folge die drei vorliegenden Kommissionspostulate auf den Weg gebracht.

Der Aktionsplan richtet sich an alle Unternehmen und Organisationen der Lebensmittelwirtschaft entlang der Liefer- bzw. Wertschöpfungsketten sowie an Bund, Kantone und Gemeinden. Mit dem Aktionsplan gegen Lebensmittelverschwendung werden drei Ziele verfolgt:

  1. die Halbierung der Menge an vermeidbaren Lebensmittelverlusten in der Schweiz bis 2030 gegenüber 2017;
  2. die Definition von branchenspezifischen Reduktionszielen, gemeinsam mit den Branchen;
  3. die grösstmögliche Reduktion der Umweltbelastung der vermeidbaren Lebensmittelverluste durch die entsprechende Ausgestaltung und Priorisierung der Massnahmen.

Diese Ziele werden mit genauer definierten Indikatoren gemessen, wobei die erhobenen Daten und Resultate im Jahr 2025 evaluiert werden. Die drei zentralen Stossrichtungen des Aktionsplans sind Initiativen und Innovationen der Wirtschaft, Massnahmen der öffentlichen Hand sowie Information und Bildung.

Die Umsetzung des Aktionsplans erfolgt in zwei Phasen: Phase 1 dauert von 2022 bis 2025 und Phase 2 von 2026 bis 2030. In der ersten Phase stehen die freiwilligen, eigenverantwortlichen Massnahmen der Wirtschaft im Zentrum. In der zweiten Phase kann der Bundesrat weiterführende Massnahmen ergreifen, falls das nötig ist, um die Ziele zu erreichen.

Da das Problem der Lebensmittelverschwendung jedoch ein dringenderes ist und bereits heute griffige Massnahmen getroffen werden können, hat Ihre WBK folgende drei Kommissionspostulate beschlossen, die als Ergänzung des von allen Seiten gelobten Aktionsplans verstanden werden können:

Das erste Postulat, „Eine nachhaltige Finanzierungslösung für die Abgabe von Lebensmitteln durch Wohltätigkeitsorganisationen“, beauftragt den Bundesrat, die Akteure aus Einzelhandel und Wohltätigkeitsorganisationen zusammenzubringen, um eine nachhaltige Finanzierungslösung für die Sammlung und Abgabe unverkaufter Lebensmittel zu prüfen, die auf dem Verursacherprinzip beruht. Es sollen dabei klare Zielvorgaben für die Steigerung der Lebensmittelabgabe festgehalten werden.

Mit dem zweiten Postulat, „Handlungsfeld Detailhandel zum Aktionsplan Food Waste“, wird der Bundesrat beauftragt, aufzuzeigen, wie die Vernichtung konsumierbarer Lebensmittel, insbesondere von Fleisch- und Fischwaren, verringert werden könnte und welche Schritte er diesbezüglich konkret unternehmen wird. Denkbar wären kommunikative Massnahmen und Gespräche mit Detailhändlern, um mögliche Lösungen wie das Einfrieren und die Abgabe an Freiwilligenorganisationen sowie den gesetzlichen Spielraum in Bezug auf Haltbarkeitsdaten aufzuzeigen.
Das dritte Postulat, „Handlungsfeld Koordination zum Aktionsplan Food Waste“, beauftragt den Bundesrat, zu prüfen, inwiefern die Schaffung einer Koordinationsstelle, die sich mit der Verteilung von abgelaufenen, aber zum Konsum geeigneten Lebensmitteln befasst, zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung beitragen könnte. Grossverteiler, welche abgelaufene Lebensmittel abgeben möchten, sollen sich melden können, um an entsprechende Freiwilligenorganisationen und NGO weitervermittelt zu werden.

Mit den vorliegenden Postulaten kann die Problematik der Lebensmittelverschwendung bereits heute in drei sehr konkreten Handlungsbereichen unbürokratisch und pragmatisch angegangen werden. Alle drei wurden von der WBK angenommen.

Ich bitte Sie hiermit auch im Rat um Ihre Unterstützung.

Meret Schneider, Nationalrätin Grüne Kanton Zürich

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