Im «Geschäftsbericht 2013 in Kürze» des Regierungsrates werden unter Ziff. 1.13 «Lückenschluss Oberlandautobahn weiter vorantreiben» Entwicklungen in dieser Sache angedeutet, die bemerkenswert sind. Offenbar gab der Regierungsrat zwei Varianten für den Lückenschluss in die Vernehmlassung. Das Bundesamt für Strassen schlug aber eine dritte vor. Weiter führt der Regierungsrat aus, dass die Ablehnung der Vignettenpreiserhöhung durch den Souverän die Ausgangslage verändert habe. So «kann die Oberlandautobahn nun nicht vom Bund übernommen werden.» So klar äusserte sich der Regierungsrat in dieser Sache noch nie; ohne Wenn und Aber. Voraussichtlich werde die erforderliche Anpassung des Richtplans 2014 öffentlich aufgelegt.

Wir bitten den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:

Grüne/GLP/SP: Welche zwei Varianten schickte der Regierungsrat in die Vernehmlassung? Was wird in der dritten Variante vorgeschlagen?

Regierungsrat: Die Abklärungen für eine bewilligungsfähige Linienführung für die Lückenschliessung der Zürcher Oberlandautobahn wurden 2013 weiter vorangetrieben. Die für die Planung zuständige Volkswirtschaftsdirektion orientierte Vertretungen der betroffenen Gemeinden sowie der Regionalen Plangungsgruppe Zürcher Oberland periodisch über den Planungsstand und gab ihnen Gelegenheit, sich zur Variantenstudie, zum Umweltbericht und zu den Stellungnahmen der Umweltfachstellen zu äussern. Am 26. Juni 2014 gab der Regierungsrat eine Änderung des kantonalen Richtplans in die öffentliche Anhörung. Darin wird für die Lückenschliessung der Oberlandautobahn im Abschnitt zwischen Wetzikon West und dem Kreisel Betzholz eine neue Linienführung mit einem Zusammenschluss an die Forchautobahn bei Ottikon vorgesehen. Der Bericht über alle geprüften Varianten und die Prüfberichte sind während der Anhörung für die Öffentlichkeit einsehbar

Grüne/GLP/SP: Mit welchen durch wen bewilligten Mitteln plant der Regierungsrat weiter?

Regierungsrat: Die bisherigen Planungen waren durch den vom Kantonsrat am 5. Mai 2003 bewilligten Objektkredit von 9 Mio. Franken für die Ausarbeitung eines Ausführungsprojektes zum Bau der Zürcher Oberlandautobahn sichergestellt (Vorlage 4024; vgl. auch Beantwortung der dringlichen Anfrage KR-Nr. 17/2013 betreffend Oberland: Wer plant mit wessen Geld?). Für weitere Planungs- und Projektierungsarbeiten wäre eine neue Ausgabe zu bewilligen (vgl. Beantwortung der Frage 4).

Grüne/GLP/SP: Wann unterbreitet der Regierungsrat dem Zürcher Souverän eine Kreditvorlage für welche Variante zur Lückenschliessung?

Regierungsrat: Der Regierungsrat beabsichtigt nicht, dem Kantonsrat eine Kreditvorlage für den Bau des Vorhabens zu unterbreiten. Vielmehr ist er weiterhin daran interessiert, dass der gesamte Abschnitt der A53 zwischen dem Brüttiseller-Kreuz und dem Anschluss an die A 3 bei Reichenburg SZ in die Zuständigkeit des Bundes übergeht. Er setzt sich auch nach Ablehnung der dazu vorgesehenen und erforderlichen Erhöhung der Nationalstrassenabgabe (Vignette) durch die schweizerischen Stimmberechtigten am 23. November 2013 dafür ein. Dies tat er zuletzt in seiner Stellungnahme an den Bund zur Vorlage für die Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds vom 11. Juni 2014 (RRB Nr. 677/2014).

Grüne/GLP/SP: Weshalb kann der Bund dem Kanton eine dritte Variante vorschlagen, für eine Strasse, die er nicht übernehmen kann?

Regierungsrat: Das Bundesamt für Strassen wurde von der Volkswirtschaftsdirektion als künftiger Bauherr in die Planungsarbeiten einbezogen. Im Rahmen des ergebnisoffen geführten Planungsverfahrens wurden die Vorschläge aller Beteiligten geprüft.

Max Homberger, Kantonsrat Grüne,  Andreas Erdin, Kantonsrat GLP, Karin Maeder-Zuberbühler, Kantonsrat SP

Sie können die Anfrage hier herunterladen.