Im «Geschäftsbericht 2013 in Kürze» des Regierungsrates werden unter Ziff. 1.13 «Lückenschluss Oberlandautobahn weiter vorantreiben» Entwicklungen in dieser Sache angedeutet, die bemerkenswert sind. Offenbar gab der Regierungsrat zwei Varianten für den Lückenschluss in die Vernehmlassung. Das Bundesamt für Strassen schlug aber eine dritte vor. Weiter führt der Regierungsrat aus, dass die Ablehnung der Vignettenpreiserhöhung durch den Souverän die Ausgangslage verändert habe. So «kann die Oberlandautobahn nun nicht vom Bund übernommen werden.» So klar äusserte sich der Regierungsrat in dieser Sache noch nie; ohne Wenn und Aber. Voraussichtlich werde die erforderliche Anpassung des Richtplans 2014 öffentlich aufgelegt.

Wir bitten den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche zwei Varianten schickte der Regierungsrat in die Vernehmlassung?
  2. Was wird in der dritten Variante vorgeschlagen?
  3. Mit welchen durch wen bewilligten Mitteln plant der Regierungsrat weiter?
  4. Wann unterbreitet der Regierungsrat dem Zürcher Souverän eine Kreditvorlage für welche Variante zur Lückenschliessung?
  5. Weshalb kann der Bund dem Kanton eine dritte Variante vorschlagen, für eine Strasse, die er nicht übernehmen kann?

Max Homberger, Kantonsrat Grüne,  Andreas Erdin, Kantonsrat GLP, Karin Maeder-Zuberbühler, Kantonsrat SP

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