Mit Entscheid vom 12. Juni 2012 hat das Bundesgericht die Oberlandautobahn versenkt. Es hält fest, dass die Linienführung der Zürcher Oberlandautobahn, durch die Moorlandschaft von besonderer Schönheit und nationaler Bedeutung, gesetzes- und verfassungswidrig ist. Bereits in früheren Anfragen wurde auf die Problematik des Landschaftsschutzes hingewiesen. Das Problem war bekannt, was den Regierungsrat nicht hinderte, das Projekt in mehreren Schritten auf über eine Milliarde Franken «aufzublasen». Das Zürcher Stimmvolk wurde nie begrüsst.

Zurück auf Feld eins.

Wir bitten den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

Grüne/SP/GLP: Beabsichtigt der Regierungsrat, die Weiterbearbeitung dem Bund abzutreten? Wenn ja, mit welcher Begründung und mit welchen Konsequenzen?

Regierungsrat: Der Bund übernimmt die Zuständigkeit für die A 53 (A 1/Brüttiseller Kreuz – Hinwil – Rapperswil – Reichenburg/A 3) mit Übernahme dieser Achse ins Nationalstrassennetz. Die dafür erforderliche Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz ist derzeit Gegenstand der parlamentarischen Beratung und soll am 1. Januar 2014 in Kraft treten. Bis dahin liegt die Verantwortung für die weitere Planung des Lückenschlusses der Oberlandautobahn beim Kanton. Der Regierungsrat hat daher am 29. August 2012 der Volkswirtschaftsdirektion (federführend) den Auftrag erteilt, bewilligungsfähige Varianten für die Schliessung der Lücke in der A 53 zwischen Uster Ost und dem Kreisel Betzholz bzw. zur Behebung des Kapazitätsengpasses in Wetzikon zu finden (RRB Nr. 892/2012). Das weitere Vorgehen erfolgt in Absprache mit dem Bundesamt für Strassen (ASTRA).

Grüne/SP/GLP: Welche Auswirkungen hat der Entscheid des Bundesgerichts auf den Netzbeschluss des Bundes?

Regierungsrat: Der Regierungsrat sieht keine direkten Auswirkungen des Entscheides des Bundesgerichtes auf den Netzbeschluss des Bundes. Er sieht auch keinen Grund, weshalb der Entscheid des Bundesgerichts dazu führen sollte, die A 53 nicht ins Nationalstrassennetz zu übernehmen, weil diese Aufnahme auf dem vom Bundesrat 2006 beschlossenen Sachplan Verkehr beruht und nicht auf dem von Bundesgericht nicht genehmigten Projekt. Die entsprechende Anpassung des Netzbeschlusses ist denn auch Voraussetzung, dass der Bund den Abschnitt als Nationalstrasse übernehmen und ausbauen kann. Folge des Bundesgerichtsentscheids ist, dass der Bund das vom Kanton ausgearbeitete Projekt nicht direkt zur Umsetzung übernehmen kann.

Grüne/SP/GLP: Gedenkt der Regierungsrat die Lösungsansätze der Vereinigung LEO Lebensraum Oberland, zu prüfen? Wenn ja, in welchem Zeitrahmen?

Regierungsrat: Bei der weiteren Lösungssuche innerhalb der dem Kanton zur Verfügung stehenden Zeit (siehe Beantwortung der Frage 1) werden mehrere grundsätzliche Varianten in Bezug auf ihre verkehrliche Wirkung und bauliche und rechtliche Machbarkeit untersucht werden müssen, wobei – wo möglich – auf bestehende Abklärungen zurückgegriffen werden soll. In die Überlegungen werden auch Varianten Dritter wie der Vereinigung Lebensraum Oberland LEO einbezogen.

Grüne/SP/GLP: Welche Auswirkungen hat der Bundesgerichtsentscheid auf den Richtplan?

Regierungsrat: Der Kantonale Richtplan wird angepasst werden müssen. Der Regierungsrat wird dies veranlassen, sobald eine neue umsetzbare Strassenführung vorliegt.

Grüne/SP/GLP: Wie viel hat die Planung der Oberlandautobahn bis heute gekostet?

Regierungsrat: Die bisherigen Planungen und die Projektierung kosteten rund 7,1 Mio. Franken.

Karin Maeder-Zuberbühler, Kantonsrätin SP,  Max Homberger, Kantonsrat Grüne, Andreas Hasler, Kantonsrat GLP

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