Gemäss Richtplanentwurf vom 28. März 2012,Karte Blatt Nord, ist der südöstliche Teil des Flugplatzareals, der «Knochen des Koteletts» der «Fruchtfolgefläche im Landwirtschaftsgebiet» zugeordnet. Der nordwestliche Bereich, das «Fleisch des Koteletts», ist als «Übriges Landwirtschaftsgebiet» bezeichnet.

Der Regierungsrat hält in seinem Richtplanentwurf fest: «Die gesamte offene Landschaft ausserhalb des Siedlungsgebiets wird dem Landwirtschaftsgebiet zugewiesen» (Ziff. 3.2.2.).

«Bei exponierten oder freistehenden Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen kann der Kanton, bei nicht mehr bestimmungsgemässer Nutzung, den Rückbau verlangen. Entsprechende Auflagen werden im Grundbuch eingetragen» (Ziff. 3.12.3.). Im Regierungsratsbeschluss vom 19. Mai 2010 wird darauf hingewiesen, dass zukünftig auf eine aviatische Nutzung verzichtet werden soll, falls die Schweizer Armee den Flugplatz Dübendorf nach 2014 nicht mehr benötigt.

Neue Lage: Dank der Kulturlandinitiative ist das gesamte Flugplatzareal «Fruchtfolgefläche». Die Luftwaffe hat keinen vernünftigen Kampfauftrag mehr und mit den drei verbliebenen einsatztauglichen Kampfflugzeug-Staffeln auch keinen Stationierungsbedarf in Dübendorf. Die drei SVP-Exponenten und Bauernfreunde auf Bundesebene (Verteidigungsminister, Chef Armee und Chef Luftwaffe) dürfen eine umfassende Urbarisierung des Flugplatzes unterstützen.

Fragen an den Regierungsrat:

  1. Wie und wann gedenkt der Regierungsrat die in «Gebietsmanagement Flugplatzareal Dübendorf» gebündelten Umnutzungsaktivitäten einzustellen?
  2. Wie und wann gedenkt der Regierungsrat die zahlreich bewilligten und unbewilligten, zonenfremden Nutzungen zu unterbinden?
  3. Bis wann wird die Zivilfliegerei in Dübendorf eingestellt? Gibt es Ausnahmen?
  4. Wie sieht der Regierungsrat, sachlich und zeitlich, den Rückbau von Piste, Rollwegen, Abstellplätzen und Bauten?
  5. Wer trägt nach geltendem Recht die Kosten der Urbarisierung

Max Homberger, Kantonsrat Grüne

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