Mit Entscheid vom 12. Juni 2012 hat das Bundesgericht die Oberlandautobahn versenkt. Es hält fest, dass die Linienführung der Zürcher Oberlandautobahn, durch die Moorlandschaft von besonderer Schönheit und nationaler Bedeutung, gesetzes- und verfassungswidrig ist. Bereits in früheren Anfragen wurde auf die Problematik des Landschaftsschutzes hingewiesen. Das Problem war bekannt, was den Regierungsrat nicht hinderte, das Projekt in mehreren Schritten auf über eine Milliarde Franken «aufzublasen». Das Zürcher Stimmvolk wurde nie begrüsst.

Zurück auf Feld eins.

Wir bitten den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Beabsichtigt der Regierungsrat, die Weiterbearbeitung dem Bund abzutreten? Wenn ja, mit welcher Begründung und mit welchen Konsequenzen?
  2. Welche Auswirkungen hat der Entscheid des Bundesgerichts auf den Netzbeschluss des Bundes?
  3. Gedenkt der Regierungsrat die Lösungsansätze der Vereinigung LEO Lebensraum Oberland, zu prüfen? Wenn ja, in welchem Zeitrahmen?
  4. Welche Auswirkungen hat der Bundesgerichtsentscheid auf den Richtplan?
  5. Wie viel hat die Planung der Oberlandautobahn bis heute gekostet?

Karin Maeder-Zuberbühler, Kantonsrätin SP,  Max Homberger, Kantonsrat Grüne, Andreas Hasler, Kantonsrat GLP

Sie können die Anfrage hier herunterladen.