Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Kantonsrat eine Änderung des Planungs- und Baugesetzes sowie eine Richtplanrevision vorzulegen mit dem folgenden Inhalt:

  • Im Planungs- und Baugesetz wird das Instrument einer strategischen Sonderzone geschaffen. Sie soll reserviert sein für Wirtschafts- und Forschungszentren sowie Infrastrukturen von nationaler und internationaler Bedeutung und eine ausgewogene
    Nutzung mit gut durchmischter – auch im Rahmen des gemeinnützigen Wohnungsbaus – Wohnnutzung, Erholungsraum und Naturräumen vorschreiben.
  • Für die Sonderzone werden öffentliche Trägerschaften vorausgesetzt.
  • Das gesamte heutige Areal des Militärflugplatzes Dübendorf wird dieser strategischen Sonderzone zugewiesen. ⅔ davon sind als Erholungs- und Naturraum freizuhalten.
  • Die Vernetzung der Arbeitsplatz-, Wohn- und Erholungsgebiete und Naturräume mit denjenigen der Anrainergemeinden wird sichergestellt.
  • Eine auf den ÖV und den Fuss- und Veloverkehr ausgerichtete Erschliessung der Sonderzone sowie die notwendigen Anschlüsse ans übergeordnete Strassennetz werden festgelegt.
Begründung:

Im Mai 2010 nahm der Regierungsrat von den Ergebnissen der Testplanung Dübendorf zustimmend Kenntnis und legte sich auf Eckwerte für die Zukunft dieser wichtigsten Landreserve des Metropolitanraums Zürich fest. Diese sollen einer Richtplanrevision zugrunde gelegt werden, welche nach dem Ende des militärischen Flugbetriebs in Dübendorf in Kraft treten soll. Dieses Vorgehen stimmt überein mit Kapitel 4.6.2.3 des Verkehrsrichtplans 2007. Am 12. Mai 2011 gaben das UVEK und das VBS bekannt, dass sie eine mögliche militärische und sogar die zivile Weiterbenutzung des Flugplatzes Dübendorf über das Jahr 2014 hinaus prüfen. Für jenes Jahr sieht das heutige Stationierungskonzept die Aufhebung des Militärflugplatzes vor.

Eine aviatische Nutzung des Areals blockiert die Entwicklung der wertvollsten, grössten und am zentralsten gelegenen Landreserve des ganzen Metropolitanraums Zürich. Sie steht den Zielen der kantonalen Richtplanung, insbesondere dem qualitativen Wachstum und der Ausrichtung auf gut erschliessbare Zentrumszonen, diametral entgegen. Es ist deshalb unerlässlich, dass der Kanton seine verfassungsmässige Hoheit in der Raumplanung aktiv ausübt. Parallel zur Abklärung weiterer aviatisch-militärischer Nutzung durch den Bund soll der Kanton das Areal als Sonderzone von kantonaler Bedeutung planerisch weiter bearbeiten und politisch verankern. Nur so können die kantonalen Interessen genügend gewahrt werden.

Ruedi Lais, Kantonsrat SP, Ornella Ferro, Kantonsrätin Grüne, Lothar Ziörjen, Kantonsrat BDP

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