Die Kantone sind für die Gesundheitsversorgung zuständig. Dies umfasst die Planung, Steuerung und Mitfinanzierung von verschiedenen Gesundheitsleistungen.

Auf Basis eines sorgfältigen und systematischen Prozesses hat der Regierungsrat im August 2022 den Strukturbericht und die Spitallisten für die Bereiche Akutsomatik, Rehabilitation und Psychiatrie verabschiedet. Damit sollte eine gute Basis für eine zukunftsfähige Spitalversorgung für die Zürcher Bevölkerung geschaffen werden.

Nur gerade 18 Monate nach der Festlegung der Spitalplanung 2023 muss der Kanton das Kinderspital Zürich wegen eines akuten Liquiditätsengpasses infolge absehbarer Rechnungen für den 761 Mio. Franken teuren Neubau und Zusatzkosten im Betrieb vor der Zahlungsunfähigkeit bewahren. Im Juni 2024 muss die GZO Spital Wetzikon AG eine im Jahr 2014 zur Finanzierung seines Neubaus ausgegebene Obligationenanleihe in Höhe von 170 Mio. Franken ablösen. Dem Spital Wetzikon wird eine Garantie oder ein Darlehen jedoch verwehrt. In der Medienmitteilung zu den Finanzierungsgesuchen der beiden Spitäler heisst es u.a., dass das sich im Bau befindliche neue Gebäude nicht zwingend erforderlich sei, damit das Spital Wetzikon seine Leistungsaufträge gemäss Zürcher Spitalliste 2023 Akutsomatik erfüllen könne. In einem Interview mit dem Zürcher Oberländer erklärte die Gesundheitsdirektorin auch, sie sei von der Kurzfristigkeit und Grössenordnung des Gesuchs der GZO Spital Wetzikon AG überrascht worden. Angesichts dieser Finanzkrise bei den Zürcher Spitälern bitten wir den Regierungsrat um die dringliche Beantwortung folgender Fragen.

  1. Wann genau zeichnete sich für die Gesundheitsdirektion erstmals die schwierige finanzielle Lage der Eleonorenstiftung und damit auch der staatliche Unterstützungsbedarf zur Finanzierung des Neubaus für das Kinderspital ab?
  2. Wie sicher ist sich die Gesundheitsdirektion, dass der Neubau am Ende nicht noch mehr als die heute bekannten 761 Mio. Franken kosten wird und dass nicht noch höhere staatliche Darlehen oder Subventionen für dessen Finanzierung notwendig werden?
  3. Warum ist der Gesundheitsdirektion nicht bereits im Rahmen der Spitalplanung 2023 und der Prüfung der wirtschaftlichen Stabilität des Spitals Wetzikon aufgefallen, dass die GZO Spital Wetzikon AG im Juni 2024 eine Obligationenanleihe über 170 Mio. Fr. ablösen muss?
  4. Wie beurteilt die Gesundheitsdirektion einen allfälligen Wegfall des Spitals Wetzikon mit Blick auf den an diesem Standort gemäss Spitalplanung 2023 anvisierten Ausbau der akutspital- und wohnortsnahen Rehabilitationsangebote? Hat sich die Gesundheitsdirektion zur Einschätzung der Versorgungsrelevanz des Spitals Wetzikon mit dem Kanton St.Gallen abgesprochen?
  5. Wie wird sich die Gesundheitsdirektion im Falle einer Schliessung des Spitals Wetzikon weiterhin für eine eine bedarfsgerechte, qualitativ hochstehende und wirtschaftliche Gesundheitsversorgung der Zürcher Oberländer Bevölkerung einsetzen?
  6. Wie schätzt die Gesundheitsdirektion aktuell die finanzielle Situation und den staatlichen finanziellen Unterstützungsbedarf der übrigen mit Leistungsaufträgen betrauten Spitäler im Kanton Zürich ein? Welche weiteren Listenspitäler stuft die Gesundheitsdirektion zum heutigen Zeitpunkt als nicht versorgungsrelevant ein und würde sie daher auch nicht vor
    einem Konkurs bewahren?
  7. Wie bereitet sich die Gesundheitsdirektion auf eine mindestens nicht gänzlich auszuschliessende Welle von Spitalkonkursen im Kanton Zürich vor? Ist der Regierungsrat bereit, für diesen absoluten Krisenfall vorsorglich einen Rettungsschirm aufzuspannen, so wie es der Kanton Bern aktuell plant? Falls nicht, weshalb nicht und was plant er an dessen Stelle?

Karin Fehr Thoma (Grüne), Brigitte Röösli (Mitte), Nicole Wyss (GLP), Claudia Frei (SP), Tina Deplazes (AL) und diverse weitere

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