Gemäss Richtplanentwurf vom 28. März 2012,Karte Blatt Nord, ist der südöstliche Teil des Flugplatzareals, der «Knochen des Koteletts» der «Fruchtfolgefläche im Landwirtschaftsgebiet» zugeordnet. Der nordwestliche Bereich, das «Fleisch des Koteletts», ist als «Übriges Landwirtschaftsgebiet» bezeichnet.

Der Regierungsrat hält in seinem Richtplanentwurf fest: «Die gesamte offene Landschaft ausserhalb des Siedlungsgebiets wird dem Landwirtschaftsgebiet zugewiesen» (Ziff. 3.2.2.).

«Bei exponierten oder freistehenden Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen kann der Kanton, bei nicht mehr bestimmungsgemässer Nutzung, den Rückbau verlangen. Entsprechende Auflagen werden im Grundbuch eingetragen» (Ziff. 3.12.3.). Im Regierungsratsbeschluss vom 19. Mai 2010 wird darauf hingewiesen, dass zukünftig auf eine aviatische Nutzung verzichtet werden soll, falls die Schweizer Armee den Flugplatz Dübendorf nach 2014 nicht mehr benötigt.

Neue Lage: Dank der Kulturlandinitiative ist das gesamte Flugplatzareal «Fruchtfolgefläche». Die Luftwaffe hat keinen vernünftigen Kampfauftrag mehr und mit den drei verbliebenen einsatztauglichen Kampfflugzeug-Staffeln auch keinen Stationierungsbedarf in Dübendorf. Die drei SVP-Exponenten und Bauernfreunde auf Bundesebene (Verteidigungsminister, Chef Armee und Chef Luftwaffe) dürfen eine umfassende Urbarisierung des Flugplatzes unterstützen.

Fragen an den Regierungsrat:

Frage 1: Gebietsmanagement Flugplatzareal Dübendorf

Grüne: Wie und wann gedenkt der Regierungsrat die in «Gebietsmanagement Flugplatzareal Dübendorf» gebündelten Umnutzungsaktivitäten einzustellen?

Antwort Regierungsrat: Der Regierungsrat hat mit Beschluss vom 19. Mai 2010 (RRB Nr. 751/2010) die Baudirektion in Zusammenarbeit mit der Volkswirtschaftsdirektion mit dem Aufbau eines Gebietsmanagements beauftragt. Dabei sind auch Fragen zur Richt- und Nutzungsplanung zu bearbeiten. Das Entwicklungs- und Veränderungspotenzial umfasst neben dem eigentlichen Flugplatzareal auch – insbesondere in der Stadt Dübendorf – die angrenzenden Siedlungsgebiete; dies als Folge der zu erwartenden Nutzungsänderung des Flugplatzareals und der damit verbundenen Verminderung der Lärmemissionen (Wegfall zumindest des Jetbetriebs). Es ist deshalb auch aus heutiger Sicht nach wie vor zweckmässig, wenn der Kanton die künftige Entwicklung des Flugplatzareals und der angrenzenden Gebiete vorausschauend im Rahmen des Gebietsmanagements bearbeitet.

Bei diesen Arbeiten werden die Rahmenbedingungen und ihre Veränderungen wie zum Beispiel das Abstimmungsergebnis zur Kulturlandinitiative berücksichtigt. Bezüglich der Kulturlandinitiative ist allgemein zu beachten, dass für mögliche Entwicklungsgebiete, die bis jetzt nicht innerhalb von Bauzonen liegen, im Rahmen der Erarbeitung der Umsetzungsvorlage zu klären ist, welche Entwicklungen auf diesen Flächen in Zukunft überhaupt noch möglich sein werden. Festzuhalten bleibt, dass es sich beim nordwestlichen Bereich des Flugplatzareals nach heutigem Kenntnisstand nicht um Böden mit Fruchtfolgeflächenqualität handelt.

Frage 2 und 3: Einstellung der aktuellen Nutzung

Grüne: Wie und wann gedenkt der Regierungsrat die zahlreich bewilligten und unbewilligten, zonenfremden Nutzungen zu unterbinden? Bis wann wird die Zivilfliegerei in Dübendorf eingestellt? Gibt es Ausnahmen?

Antwort Regierungsrat: Der Bund als Eigentümer hat noch nicht entschieden, ob er das Flugplatzareal Dübendorf für eine nichtmilitärische Nutzung freigeben wird. Das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) wird im Rahmen des neuen Stationierungskonzepts der Armee über die weitere militärische Nutzung des Flugplatzes Dübendorf entscheiden. Das Stationierungskonzept wird voraussichtlich 2013 vorliegen. Wichtig ist insbesondere, dass für eine längerfristige Rechts- und Planungssicherheit (Raumplanung, Baubewilligungen) in den Anrainergemeinden der Entscheid über die Aufgabe oder den Weiterbetrieb des Flugplatzes Dübendorf rasch getroffen wird.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass für die Ansiedlung neuer ziviler Unternehmen bzw. für jegliche nichtmilitärischen Nutzungen die planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen fehlen. So liegt heute der Randbereich des Areals in einer Zone für öffentliche Bauten und Anlagen, die restliche Fläche ist Landwirtschaftsgebiet. Der Regierungsrat hat jedoch mit Beschluss vom 19. Mai 2010 (RRB Nr. 751/2010) festgehalten, dass die heute ansässigen zivilen Unternehmen im heutigen Umfang weiterbetrieben werden können, solange das Flugplatzareal militäraviatisch genutzt wird. Die planungsrechtlichen Grundlagen für die künftige Nutzung des Flugplatzareals Dübendorf sind aber auf allen Planungsebenen in jedem Fall noch zu schaffen. Dies betrifft auf Bundesebene bei einer Beibehaltung einer aviatischen Nutzung insbesondere die Sachpläne Militär und Infrastruktur der Luftfahrt sowie auf kantonaler Ebene den Richtplan. Auf kommunaler Ebene sind dann die
Nutzungspläne entsprechend anzupassen.

Der Regierungsrat spricht sich aufgrund der Ergebnisse der breit angelegten Testplanung und nach Anhörung aller massgeblichen Interessengruppen nach wie vor gegen eine weitere aviatische Nutzung des Flugplatzareals Dübendorf durch Flächenflugzeuge aus. Diese Haltung kommt auch in der Vorlage 4882 zur Richtplangesamtüberprüfung zum Ausdruck (Streichung von Piste und Perimeter).

Der Erhalt als Standort für eine Helikopterbasis über 2014 hinaus (zum Beispiel für die Rega) bleibt für den Regierungsrat eine Option. Für diesen Fall sind die Standorte zu bündeln und an einen aus lärmund entwicklungstechnischer Sicht optimalen Standort auf dem Flugplatzareal zu verlagern.

Fragen 4 und 5: Rückbau und Erschliessungskosten

Grüne: Wie sieht der Regierungsrat, sachlich und zeitlich, den Rückbau von Piste, Rollwegen, Abstellplätzen und Bauten? Wer trägt nach geltendem Recht die Kosten der Urbarisierung?

Antwort Regierungsrat: Solange der Bund keinen Entscheid über die künftige Nutzung des Flugplatzareals Dübendorf gefällt hat und die Umsetzungsvorlage der Kulturlandinitiative nicht durch den Kantonsrat beschlossen worden ist, kann die künftige Nutzung des Flugplatzareals nicht festgelegt werden. Entsprechend können zum heutigen Zeitpunkt keine Aussagen gemacht werden, ob die Piste, die Rollwege, die Abstellplätze und die bestehenden Bauten auf dem Flugplatzareal dereinst rückgebaut werden. Technisch würde es sich bei einem Rückbau um eine Bodenrekultivierung handeln, die grundsätzlich immer möglich ist. Es gelten dabei die Richtlinien für Bodenrekultivierungen der Fach stelle Bodenschutz vom Mai 2003. Vorliegend wären wohl noch Altlasten oder Schadstoffe im Boden zu berücksichtigen. Wer die Kosten einer Rekultivierung zu tragen hätte, lässt sich ebenfalls erst sagen, wenn Klarheit besteht, wie das Flugplatzareal Dübendorf künftig genutzt wird.

Max Homberger, Kantonsrat Grüne

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