Der Regierungsrat wird aufgefordert, dem Kantonsrat eine Vorlage zu unterbreiten, mit der er die Finanzierung für eine bedarfsgerechte Nachbegleitung für Opfer von häuslicher Gewalt sicherstellt und damit eine wichtige Lücke schliesst. Diese bedarfsgerechte Begleitung und Nachsorge für Erwachsene, Kinder und Jugendliche nach einem Aufenthalt in einer Schutzunterkunft ergänzt die bereits laufenden Massnahmen der Istanbul-Konvention im Kanton Zürich. Sie soll nun sichergestellt und nachhaltig finanziert werden.
Begründung
Die Studie «Bedarfserhebung zur Opferhilfe im Kanton Zürich», die im Auftrag der Kantonalen Opferhilfestelle von der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW), Soziale Arbeit, erstellt wurde, macht unter anderem auf wichtige Angebotslücken der Opferhilfe im Bereich der häuslichen Gewalt im Kanton Zürich aufmerksam. Die Empfehlungen und Erkenntnisse der Studie, die im Juni 2024 erschienen ist, dienen als Grundlage des RRB 1254 vom 4. Dezember 2024. In diesem listet der Regierungsrat im Bereich der kantonalen Opferhilfe einige Massnahmen auf, die umgesetzt werden sollen. So hält er in Folgemassnahme 3b fest, dass mit «einer bedarfsgerechten Nachbegleitung nach dem Aufenthalt in der Schutzunterkunft die Rückkehr in die Gewaltsituation verhindert und die längerfristige Bewältigung der erfahrenen Gewalt gesichert werden kann».
Diese Massnahme ist im Kanton Zürich noch nicht umgesetzt. Der Regierungsrat anerkennt mit RRB 1254 vom 4. Dezember 2024, dass es einen Bedarf für eine «bedarfsgerechte Nachbegleitung» gibt und dass diese Lücke geschlossen werden muss. Mit unserer Motion verlangen wir, dass diese anerkannte Versorgungslücke strukturell und nachhaltig geschlossen und finanziert wird.
Um den sogenannten «Drehtür-Effekt» zu verhindern, sind für einen Grossteil von Gewalt betroffenen Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen nach dem Aufenthalt in einer Schutzunterkunft Angebote im Bereich der Nachsorge wie Casemanagement, aufsuchende Unterstützung, Unterstützung bei der Wohnungs- und Stellensuche, Unterstützung in migrationsrechtlichen Fragen, in Fragen des Besuchsrechts, in Budget- und Finanzbelangen etc. nötig. Fehlende Anschlusslösungen führen häufig zu unnötig langen Aufenthalten in Schutzunterkünften. Dadurch werden dringend benötigte Schutzplätze blockiert, obwohl die eigentliche Krisensituation bereits überwunden ist. Zudem muss die Situation von häuslicher Gewalt betroffenen Kindern und Jugendlichen mitberücksichtigt werden. Kinder und Jugendliche gelten gemäss Istanbul-Konvention als eigenständige Opfer, ihre Bedürfnisse sind ausdrücklich in die Anschlusslösungen miteinzubeziehen.
Schweizweit gibt es mittlerweile verschiedene etablierte Angebote für Anschlusslösungen und Nachbegleitung. Die Stiftung Frauenhaus Zürich (SFZ) pilotiert aktuell das Modellprojekt «Autonomia». Damit dieses und weitere wichtige Nachsorge-Angebote in die Regelstrukturen übergehen können, müssen sie als wichtiger und nachhaltiger Bestandteil des Opferhilfesystems von Kanton und Gemeinden finanziert werden.
Judith Stofer (AL, Dübendorf), Silvia Rigoni (Grüne, Zürich), Mandy Abou Shoak (SP, Zürich), Andrea Grossen-Aerni (EVP, Wetzikon), Claudia Bodmer-Furrer (Die Mitte, Maur) und Andrea Gisler (GLP, Gossau)


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