Der Regierungsrat hat 2014 drei Fragen zum Trinkwasserpotential auf dem Militärflugplatz Dübendorf beantwortet [KR-Nr. 221/2014]. Demzufolge sind alle gewässerschutzrechtlichen Bestimmungen selbstverständlich auch bei der Umnutzung des Flugplatzes Dübendorf zu beachten. In der Zwischenzeit ist das Konzept des Innovationsparks Zürich (IPZ) weiterentwickelt worden und sowohl der Synthesebericht ‘Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf’ wie auch der Projektwettbewerb des für den IPZ zuständigen Arealentwicklers HRS scheinen der Antwort des Regierungsrates zu widersprechen.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Ist der Regierungsrat der Meinung, dass seine Aussagen immer noch gültig sind und dass der Schutz sowohl der durch die Genossenschaft Wasserversorgung Dübendorf GWD genutzten Grundwasserfassung Eglishölzli wie auch des Grundwasserschutzgebiets Au einschliesslich der beiden Grundwasserleiter noch gewährleistet ist?
  2. Ist der Regierungsrat gewillt, den versprochenen Grundwasserschutz sicherzustellen und dafür zu sorgen, dass die Stiftung Innovationspark Zürich die im Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) des kantonalen Gestaltungsplans (kGP) definierten Massnahmen konsequent einhält?
  3. Was gedenkt der Regierungsrat zu unternehmen, falls durch die Weiterentwicklung des IPZ-Projektes der Schutz des Grundwassers auf dem militärischen Areal nicht mehr gewährleistet wäre und im Extremfall das Grundwasser des Pumpwerks Eglishölzli nicht mehr als Trinkwasser genutzt werden könnte?

Erläuterungen zu den gestellten Fragen:

Zu 1: Aus der Antwort des Regierungsrats von 2014 geht hervor, dass das Trinkwasserpotential auf dem Militärflugplatz Dübendorf geschützt bleiben soll. Der UVB im kGP von 2017 hat die dazu notwendigen Massnahmen definiert und die Grenzen bei der Gestaltung des IPZ aufgezeigt. Der Synthesebericht von 2021 nimmt dagegen eine andere Position ein. Im Kapitel ‘C5. Umweltaspekte’ wird zwar die Grundwasserfassung Eglishölzli erwähnt, im Kapitel ‘F3. Schutzinteressen’ jedoch lediglich die bestehenden Trinkwasserfassungen im Osten des Flugplatzes, d.h. auf dem Gebiet der Gemeinde Wangen. Dies kaschiert die implizit geäusserte Absicht, die Trinkwasserfassung Eglishölzli vom Schutz auszuschliessen. In der Folge hat der zuständige Arealentwickler HSR 2022 einen Projektwettbewerb ausgeschrieben, in welchem die Bauten entgegen den Forderungen des UVB mit Pfählen abgestützt werden sollen. Je nach Gebäudetyp wären dies zwischen 24 und 50 Pfähle, auf dem ganzen IPZ-Areal, also schätzungsweise 1’000 Pfähle mit einer Tiefe von 38 Metern. Damit wären beide Grundwasserleiter einschliesslich der Grundwasserfassung Eglishölzli vollständig zerstört.

Zu 2: Die Einhaltung des UVB ist eine Voraussetzung, damit das Projekt IPZ als nachhaltig bezeichnet werden kann. Der Synthesebericht stellt im Kapitel ‘F2 Nutzungsinteressen’ die Interessenlandschaft gesamtheitlich dar, ist aber bei der Interessenabwägung einseitig auf eine maximierte Bausubstanz fokussiert. Deshalb ist von allgemeinem Interesse, ob die Einhaltung der Anforderungen des UVB mit der Arealentwicklerin und Totalunternehmerin HRS vertraglich vereinbart ist. Aus der Beantwortung der Frage sollte zudem hervorgehen, wer in der Stiftung «Switzerland Innovation Park Zurich» konsequent die Anforderungen des UVB vertritt, eine ausgeglichene Interessenabwägung anstrebt und wie sich der Vertreter des Kantons zu diesen beiden Themen stellt.

Zu 3: Der Regierungsrat wird gebeten, in seiner Antwort Verhandlungen mit den zuständigen Behörden und Organisationen zur Reduktion des Grundwasserschutzes explizit auszuschliessen oder das Ziel solcher Verhandlungen sowie das Mass der geplanten Auswirkungen auf das Trinkwasserpotential darzulegen und die dazu erforderlichen Verfahren auf den Ebenen Gemeinde, Region, Kanton und Bund aufzuzeigen.

Urs Dietschi, Kantonsrat Grüne

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