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Food Waste ist, wir wissen es alle, trotz diversen Massnahmen, Sensibilisierung und grossem Engagement von Bund und Freiwilligen noch immer ein immenses Problem. Umso stossender ist die Lebensmittelverschwendung in Zeiten der Inflation, in denen die Lebensmittelpreise steigen und auch die produzierenden Bäuerinnen und Bauern durch Verteuerungen der Produktionsmittel in Bedrängnis geraten.
Als Mitglied der WBK habe ich den Aktionsplan Food Waste mitberaten und dazu auch Anträge eingereicht, die wir in diesem Rat angenommen haben. Ich honoriere die Anstrengungen des Bundes und des Detailhandels, auf eine Verringerung der Lebensmittelverschwendung hinzuwirken. Leider musste ich auch in diesem Sommer immer wieder erfahren, wie Bäuerinnen und Bauern neben höheren Kosten für Produktionsmittel auch immer wieder auf zu grossem, zu kleinem oder ungewöhnlich geformtem Gemüse sitzenblieben und auf die Verteilung und Aktionen durch Freiwillige oder in Hofläden angewiesen waren. Welch eine Verschwendung!
Mit dem Postulat hätte der Bund die Möglichkeit, dieser Problematik ohne Mehrkosten und Zusatzaufwand Herr zu werden und zugleich einen Beitrag zur Erreichung der Ziele der Ernährungsstrategie zu leisten. Denn diese beinhaltet unter anderem eine möglichst regionale, saisonale Ernährung und eine Reduktion der Verschwendung von Lebensmitteln. Im Sinne der Freiheit der Konsumierenden steht es jeder Person frei, sich zuhause zu verpflegen, wie es ihr beliebt, und das ist auch richtig so. Auch in der öffentlichen Verpflegung und der Gastronomie soll Wahlfreiheit hoch geachtet werden und keine Überregulierung stattfinden. Doch hätte der Bund hier einen einfachen Hebel, gleichzeitig für mehr Regionalität und Saisonalität zu sorgen und einen stärkeren Fokus auf pflanzliche Lebensmittel zu legen, ohne dass dies dem Genuss abträglich wäre.
Auch die Verwendung von zu gross kalibriertem Gemüse oder Obst mit Hagelschäden, das im Detailhandel keinen Absatz findet, wäre in der öffentlichen Gastronomie sinnvoll und sollte im Sinne der Vermeidung von Food Waste und Ernteausfällen vom Bund gefördert und unterstützt werden. Da die öffentlichen Verpflegungsstätten mit Bundesgeldern finanziert werden, würden für die Betriebe keine Mehrkosten oder Zusatzaufwendungen entstehen.
Die investierten Gelder hätten dadurch einen dreifachen Nutzen: Sie würden zu den Ernährungszielen des Bundes beitragen, sie würden die regionale Landwirtschaft durch faire Abnahmeverträge mit den umliegenden Bauern unterstützen, und sie würden zur Vermeidung von Food Waste und Ernteausfällen beitragen, indem sämtliches geniessbares Gemüse verwendet würde, das vom Detailhandel zurückgeschickt würde.
Ich danke Ihnen daher ganz herzlich für die Unterstützung dieses Postulates.
Meret Schneider, Nationalrätin Grüne Kanton Zürich
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