Seit 2011 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Vorschriften zum Gewässerschutz. Sie sollen dazu beitragen, dass die Schweizer Gewässer wieder naturnaher werden. Unter anderem müssen die Kantone deshalb entlang aller Flüsse, Bäche und Seen einen sogenannten Gewässerraum festlegen. Er verhindert, dass die Gewässer stärker zugebaut werden und schützt ihre Uferbereiche.

Der Kanton Zürich legt zunächst den Gewässerraum im Siedlungsgebiet fest. Während der Kanton für die Gewässer von kantonaler und regionaler Bedeutung zuständig ist, sind es die Gemeinden für Gewässer von lokaler Bedeutung.

Die Gemeinde Egg hat den Entwurf für die Gewässerraumfestlegung erarbeitet. Die Unterlagen liegen ab dem 17. Februar 2023 während 60 Tagen im Bauamt, Gemeindehaus Egg während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf. Sie können sich die Pläne auch digital auf der Homepage der Gemeinde Egg oder im kantonalen GIS-Browser unter https://maps.zh.ch/s/vsdquled anschauen.