Im Sinne des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 StrG wird eine Planauflage des genannten Projekts durchgeführt.

Die Aeschstrasse in der Gemeinde Maur zählt zum Strassennetz des Kantons Zürich und wird im Kataster als Hauptverkehrsstrasse Nr. 712 geführt. Zur Verbesserung der Verkehrsabwicklung und des Radfahrerschutzes sieht das Tiefbauamt im Einvernehmen mit der Gemeinde Maur folgende Massnahmen vor:

  • Hindernisfreier Ausbau der Bushaltestellen Aeschstrasse gemäss Behindertengleichstellung
  • Behindertengerechte Verlängerung der beiden Rampen von der Personenunterführung bis zur Bushaltestelle respektive zum Schulhaus
  • Verbesserung der Verkehrssicherheit speziell für die Fussgänger- bzw. Schulwegsicherung (Querungshilfe Aeschstrasse)
  • Anpassung Knoten Aesch-/Loorenstrasse inklusive Radwegführung
  • Absenkung Rad- und Fussweg Aeschstrasse bezüglich Sichtweiten
  • Erneuerung der Strasse mit Nebenanlagen wie öffentliche Beleuchtung und Strassenentwässerung
  • Wiederinstandstellung der privaten und öffentlichen Grundstücke im Projektperimeter
Durchführende Stelle

Tiefbauamt Kanton Zürich

Angaben zur Auflage

Die Projektunterlagen liegen vom 20. Januar bis 20. Februar 2023 während den ordentlichen Bürozeiten in der Gemeindeverwaltung Maur, Schalter Tiefbau und Sicherheit, Zürichstrssse 8, 8124 Maur, zur Ansicht auf. Die Unterlagen sind zu Informationszwecken und ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit auf der Homepage des Kantons unter www.zh.ch/strassenprojekte digital einsehbar. Massgebend sind einzig die konkret aufliegenden Unterlagen.

Rechtliche Hinweise

Einwendungen gegen das Projekt im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung können innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei der Kontaktstelle erhoben werden. Sofern allfällige Einwendungen gegen das Projekt nicht berücksichtigt werden können, wird dazu in einem schriftlichen Bericht gesamthaft Stellung genommen.

Ergänzende rechtliche Hinweise

Einwendung und Anregungen zum Projekt sind innerhalb dieser Frist in schriftlicher Form an die Gemeinde Maur, Zürichstrasse 8, 8124 Maur, zuhanden Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich, einzureichen.

Ablauf der Frist: 20.2.2023

Kontaktstelle

Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 8, 8090 Zürich

Gemeinde Maur, Abteilung Tiefbau und Sicherheit