Einzelinitiative für den Grundsatzentscheid über die Einführung eines Gemeindeparlamentes in Volketswil

Gemäss § 3 des geltenden Gemeindegesetzes des Kantons Zürich können politische Gemeinden sich als Versammlungsgemeinde oder als Parlamentsgemeinde organisieren. Die Gemeinden regeln die Grundzüge ihrer Organisation in der Gemeindeordnung.

Über Änderungen der Gemeindeordnung entscheiden gemäss der geltenden Gemeindeordnung von Volketswil, Artikel 9.1 und 9.9, die Stimmberechtigten an der Urne.

Gestützt auf dieser Grundlage und dem Gesetz über die politischen Rechte (§§ 146 ff.) stellen die unterzeichnenden, in der Gemeinde Volketswil wohnhaften Stimmberechtigten in der Form der allgemeinen Anregung folgendes Begehren:

Initiativtext

Die Gemeinde Volketswil organisiert sich als Parlamentsgemeinde.

Begründung

Im Kanton Zürich ist Volketswil mit rund 19‘000 Einwohner*innen bevölkerungsmässig die zweitgrösste politische Gemeinde mit einer Gemeindeversammlung.

Die Bevölkerungszahl ist einer der wichtigen Faktoren für den Entscheid zur Einführung eines Gemeindeparlamentes. Bei mehr als 10‘000 Einwohner*innen wird gemäss Fachleuten für eine Versammlungsgemeinde eine kritische Schwelle für ein gutes Funktionieren der Gemeindedemokratie überschritten.

Die aktive demokratische Teilnahme an Gemeindeversammlungen ist in Volketswil seit langem extrem tief (meist weniger als 1% der Stimmbevölkerung!). Die Repräsentativität der Gemeindeversammlung, mit anderen Worten die ausgewogene Vertretung aller Bevölkerungsschichten, ist unbefriedigend.

Wie in der übrigen Schweiz sind auch in Volketswil an Gemeindeversammlungen in der Regel alteingesessene und ältere Stimmbürger*innen übervertreten, Junge und Neuzugezogene dagegen untervertreten (vgl. A. Ladner, IDHEAP 2016).

Ein weiteres wesentliches Argument für den Wechsel zu einer Parlamentsgemeinde ist die niedrigere Schwelle zum Eintritt in die Gemeindepolitik. Die Wahl in ein Parlament ist deutlich weniger anspruchsvoll als diejenige in eine Gemeindeexekutive, und auch die zeitliche Belastung ist wesentlich niedriger. Zudem kommt es bei einem Wegzug nicht zu einer Ersatzwahl, sondern die oder der Nächste auf der Wahlliste rückt ins Parlament nach. Dies fördert die aktive politische Teilnahme jüngerer Stimm- und Wahlberechtigter (vgl. Promo35, HTW Chur 2019).

Bei einer Parlamentsgemeinde werden politische Prozesse inkl. Budget
breiter abgestützt behandelt. Das politische Interesse und die Diskussion zu Sachthemen nähme zu. Dadurch ist es für alle Parteien eine Chance, ihren politischen Nachwuchs stärker zu fördern.

Diese Einzelinitiative wird von nachfolgenden Stimmberechtigten eingereicht:

Tobias Ulrich, Michael Grüebler & Florence Haag

Die obengenannten Stimmberechtigten können diese Initiative mit einer von der Mehrheit unterzeichneten schriftlichen Erklärung an den Gemeinderat Volketswil bis zur Anordnung der Urnenabstimmung oder der Abstimmung in der Gemeindeversammlung vorbehaltlos zurückziehen.