Für die beiden Biodiversitätsprojekte 2022 «Aufwertung Steinbrüche Buechholz» und «Revitalisierung Widenrietbach» wurden zwei Kredite von insgesamt Fr. 70’000.– (Anteil Widenrietbach Fr. 60’000.–, Anteil Steinbrüche Fr. 10’000.–) genehmigt. Es handelt sich um den zweiten Teil des an der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2019 beschlossenen Rahmenkredits «Schutz der Artenvielfalt – Rettet die Bienen».

Revitalisierung Widenrietbach

Beim Widenrietbach werden auf einer Länge von ca. 100 m die Moellonsteine entfernt, um dem Bach seine natürliche Dynamik mit einer sich einpendelnden Niederwasserrinne zurückzugeben. Es entstehen Uferbereiche mit Strukturen für Kleinsäuger und Amphibien sowie Böschungen mit artenreichen Pflanzengesellschaften. Um dem Bach den dafür notwendigen Platz zu geben, wird der parzellierte Flurweg (Kat. Nr. 344) dem Bach in diesem Bereich angegliedert. Der Bach wird bewusst in Fliessrichtung tendenziell linksseitig gelenkt, um genügend bzw. mehr Abstand zum bestehenden Flurweg (auf der Kat. Nr. 1371) zu erhalten. Im Bereich des Einlaufs am westlichen Ende des betroffenen Abschnitts werden die Moellonsteine erhalten. Die Moellonsteine als Stabilisierung des heutigen Böschungsfusses sind durch die Abflachung der Böschungen und die natürliche Ufersicherung nicht mehr notwendig. Die anfallende Wassermenge wird, auch bei starken Regenfällen, durch das oberhalb liegende Rohr begrenzt. In den Aussenkurven werden zur natürlichen Stabilisierung doppellagige Faschinen eingesetzt. Ebenfalls werden Pflanzen (bewurzelte Hochstaudensoden, Sträucher) zur Böschungssicherung verwendet. Einzelne Steine werden als Sicherung und Strukturierung verbaut.

Die Revitalisierung des Widenrietbachs wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Kantonalen Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) geplant. Revitalisierungen sind ein zentraler Bestandteil des revidierten Gewässerschutzgesetzes. Ziel ist die Wiederherstellung von naturnahen Bächen, Flüssen und Seen mit ihren charakteristischen Tier– und Pflanzenarten. Neben der Biodiversität profitieren auch Naherholung und Hochwasserschutz. Im revidierten Gewässerschutzgesetz aus dem Jahr 2011 verlangt der Bund von den Kantonen, die Revitalisierung von Gewässern nachhaltig zu planen. Der Widenrietbach ist ein Wiesenbach mit einer Längsverbauung aus Moellonsteinen, wie sie typisch für die Zeit der 40er Jahre ist. Der Abschnitt des Bachs, welcher als künstlich sowie naturfremd eingestuft wird (AWEL/GIS ZH), entspricht ca. einer Länge von 100 Meter und soll daher revitalisiert werden.

Aufwertung der Steinbrüche im Gebiet Buechholz

Beim Steinbruch im Gebiet Buechholz an der Brandstrasse (auf Kat. Nr. 2024) ist das Fällen von neun der zehn Eschen vorgesehen. Die zwei Haselsträucher werden auf den Stock gesetzt. Die zwei Eichenbäume bleiben bestehen. Die Baumstämme sollen auf ca. 1m Höhe gefällt werden, wobei zwei Eschenstämme auf ca. 4 bis 5 m Höhe als Totholz belassen werden. Äste und eine Anzahl von Stammteilen von ca. 1 m Länge und 30 cm Durchmesser bleiben vor Ort, damit die Mitglieder des Naturschutzvereines Asthaufen für Wiesel erstellen können. Zudem werden verschiedene Sträucher gepflanzt und anschliessend mit Schutzvorrichtungen versehen. Beim anderen Steinbruch in diesem Gebiet (auf Kat. Nr. 1166) werden im Bereich des Steinbruchs einige Eschen gefällt und auf dieser Fläche der Humus abgetragen, damit ein trockener Magerstandort geschaffen werden kann. Ast- und evt. Steinhaufen werden aufgeschichtet. Dazu entsteht auf einem Teil der Fläche mit Spezialsand ein Lebensraum für Wildbienen.

Der Nagelfluhfelsen und der darunter liegende Hang (Steinbruch Brandstrasse) bietet besonders wertvollen Lebensraum für verschiedenste Tierarten. Die darauf wachsenden Eschen sind von der Eschentriebwelke befallen. Es besteht deshalb die Gefahr, dass teilweise ganze Bäume und dürre Kronenteile auf die Brandstrasse fallen. Diese Baumbestockung gilt als Feldgehölz und liegt nicht im Waldareal. Die Arbeitsgruppe Naturschutz möchte diesen Standort in Zusammenarbeit mit dem Naturschutzverein Mönchaltorf aufwerten. Die Aufwertungsmassnahmen begrenzen sich auf die geneigten Flächen, wobei die ebenen Flächen als Weide bestehen bleiben. Das geplante Projekt wurde vom Grundeigentümer (Kat. Nr. 2024) schriftlich genehmigt und auch der Pächter ist mit den geplanten Massnahmen einverstanden.

Gemeinderat Mönchaltorf