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Der Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten ist ein Riesengeschäft mit einem geschätzten Volumen von weltweit über 100 Milliarden Dollar. Aus geschützten Tieren und Pflanzen werden oft auch Produkte des täglichen Gebrauchs gefertigt, etwa Handtaschen oder Schuhe aus Leder von geschützten Reptilien sowie Musikinstrumente aus geschütztem Holz. Das Abkommen ist für die Schweiz besonders wichtig, weil sie in diesem Business tatsächlich einen grossen Player darstellt. So werden z. B. jährlich etwa eine Million Uhrenarmbänder aus Alligatorenleder in die Schweiz eingeführt. Ausserdem importieren wir lebende Tiere oder Tierteile wie Korallen, Blutegel und Kaviar legal in die Schweiz.

Gerade im Zusammenhang mit der Einfuhr von Tieren oder Teilen von Tieren ist mein Minderheitsantrag von Bedeutung. Eine Minderheit der WBK-N fordert mit diesem Antrag, dass der Bundesrat die Einfuhr von Tieren auch unabhängig von ihrem Schutzstatus in Übereinstimmung mit Artikel 14 Absatz 1 des Tierschutzgesetzes verbieten kann, wenn mit ihrem Handel Formen des Umgangs mit Tieren verbunden sind, die in der Schweiz als tierquälerisch gelten.

Bei der Umsetzung der Cites-Bestimmungen im nationalen Recht ist auch die internationale Entwicklung im Auge zu behalten. Das betrifft zum einen die schwindende Artenvielfalt, die eine Verschärfung der Massnahmen erfordert, zum andern aber auch die gesellschaftliche Werteveränderung und das öffentliche Interesse am Tierschutz. Die Anerkennung der Würde der Kreatur wird je länger, je wichtiger. Die Forderung, dem Rechnung zu tragen, wird lauter. Wo immer die Schweiz mit ihrer Nachfrage ein Angebot generiert oder die Durchfuhr von Waren erlaubt, steht sie hinsichtlich der dahinterstehenden Herstellungs- und Gewinnungsmethoden in der Verantwortung.

Dies gilt jedoch nicht nur in Bezug auf den Artenschutz. Durch den verstärkten Handel mit geschützten Arten und deren Produkten ergibt sich eine stärkere Überschneidung von Arten- und Tierschutz. Dies ist umso wichtiger, als die Schweiz in hohem Masse vom Handel mit geschützten Tieren oder deren Produkten betroffen ist.

Jährlich werden etwa 1000 lebende Tiere in die Schweiz eingeführt. An verarbeiteten Exemplaren gelangen jährlich, wie bereits erwähnt, etwa eine Million Uhrenarmbänder, 60 000 Paar Schuhe und 10 Tonnen Kaviar in die Schweiz. Genau diese verarbeiteten Produkte sollten wir genauer anschauen. Sie kommen in grosser Zahl in die Schweiz, weil beispielsweise die Uhrenindustrie sie verwendet oder weil die Schweiz einfach als Handelsplatz dient. Da wird beispielsweise ein Uhrenarmband in Verbindung mit Häuten von einer durch Cites gelisteten Tierart verwendet. Doch niemand stellt Fragen nach der Haltung dieser Tiere: der Bund nicht, obwohl er, wie mein Vorredner betont hat, gemäss Artikel 14 Absatz 1 des Tierschutzgesetzes dies bereits tun könnte, die Branche nicht, weil letztlich jedes einzelne Unternehmen selbst entscheiden soll. Vermarktet wird schliesslich ein wertvolles Produkt, für das ein Tier unter unbekannten, vermutlich problematischen Umständen gehalten wurde. Diese Spirale des Nichtstuns und des Beiseiteschauens soll durchbrochen werden.

Ich verstehe Artikel 14 Absatz 1 des Tierschutzgesetzes somit als generelle Norm und meinen Minderheitsantrag als spezifischen Auftrag, auch bei geschützten Tieren zukünftig auf Tierschutzfragen einzugehen. Ohne diesen Auftrag wird sich wohl leider kaum etwas bewegen.

Meret Schneider, Nationalrätin Grüne Kanton Zürich

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