Im Rahmen der Erweiterungs- und Sanierungsarbeiten an der Zürichstrasse in Ebmatingen von 2016 wurde die ausschliesslich landwirtschaftlich genutzte Nasslenstrasse zur Umfahrung der Strassenbaustelle verbreitert und temporär für den Verkehr geöffnet. Inzwischen sind die entsprechenden Arbeiten auf der Zürichstrasse abgeschlossen und das Fahrverbot auf der Nasslenstrasse wieder eingerichtet.

Gemäss «Baustelleninfo» des Tiefbauamts vom 13. März 2016 hätte die Verbreiterung der Nasslenstrasse bis Dezember 2016 zurückgebaut werden sollen. Dies ist ein halbes Jahr später noch nicht geschehen.

Wir bitten den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

Frage 1: Rückbau

Grüne: Wann wird der Rückbau der Nasslenstrasse erfolgen? Und warum ist das bis heute nicht
geschehen?

Antwort Regierungsrat: Der Rückbau der Nasslenstrasse in Ebmatingen, der ursprünglich Anfang November 2016 geplant war, erfolgte vom 27. Juni bis 7. Juli 2017 und ist abgeschlossen. Mit dem Rückbau musste zugewartet werden, weil sich die Bauzeit bei der Zürichstrasse, deren Abschluss Ende 2016 geplant war, wegen ungünstiger Witterungseinflüsse bis in den Sommer 2017 verlängerte. Deswegen musste die Zürichstrasse nochmals während zweier Wochen in den Frühlingsferien 2017 gesperrt werden. In dieser Zeit diente die Nasslenstrasse als Umleitungsstrasse für den Verkehr.

Frage 2: Strassenbreite

Grüne: Wie breit war die Nasslenstrasse vor ihrer Verbreiterung und welche Strassenbreite ist nach dem Rückbau geplant?

Antwort Regierungsrat: Die Belagsbreite der Nasslenstrasse betrug vor der Verbreiterung 3,6m bis 4,3 m. Nach dem Rückbau beläuft sie sich auf 3,7 m bis 4,3 m. Somit wurde die Breite nicht merklich verändert.

Frage 3: Verlust Kulturland

Grüne: Wie viel Kulturland wurde für die vorübergehende Verbreiterung der Nasslenstrasse beansprucht?

Antwort Regierungsrat: Für die vorübergehende Verbreiterung für die Umleitung des Verkehrs wurden rund 33,7 Aren beansprucht.

Frage 4: Entschädigung der Landeigentümer*innen

Grüne: Welche Entschädigungsleistungen sind an den/die Grundeigentümer des beanspruchten Kulturlands entrichtet worden? Wurden durch die Verzögerung des Rückbaus weitere Entschädigungen nötig? (Bitte mit Angabe der Beträge in Franken).

Antwort Regierungsrat: An die Gemeinde als Grundeigentümerin wird keine Entschädigung für die vorübergehende Beanspruchung der Nasslenstrasse geleistet. Hingegen wird der von der Verbreiterung betroffene Bewirtschafter für den Kulturausfall entschädigt. Die Entschädigung beträgt Fr. 55 pro Are und Jahr, also insgesamt rund Fr. 2000. Die Dauer des Ertragsausfalls wird somit bei der Höhe der Entschädigung berücksichtigt.

Frage 5: Situation im restlichen Kanton

Grüne: Gibt es Strassenausbauten im Kanton, die im Rahmen von kantonalen Bauprojekten nur temporär vorgesehen waren und danach nicht rückgebaut wurden?

Antwort Regierungsrat: Dem Regierungsrat sind keine Strassenausbauten im Kanton Zürich bekannt, die im Rahmen von kantonalen Bauprojekten nur temporär vorgesehen waren und danach nicht rückgebaut wurden.

Thomas Forrer, Kantonsrat Grüne, Karin Fehr, Kantonsrätin Grüne

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