Am 29. Mai 2017 beschloss der Kantonsrat den Richtplaneintrag zur neuen Führung der Oberlandautobahn. Mit der Annahme des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) durch das Volk geht die A 53 an den Bund über. Dieser ist ausschliesslich zuständig für Planung, politische und rechtliche Vermarktung, Bau (eventuell) und Bezahlung.
Gemäss Tagi vom 30. Mai 2017 äusserte der Chef des Amts für Verkehr folgende Absicht des Regierungsrats: «Er will bis 2020 dem Bund ein möglichst konkretes Projekt übergeben können. Dann wäre dieser mit Bauen an der Reihe.»
In der dringlichen Anfrage KR-Nr. 17/2013 hielt der Regierungsrat fest, die Ausarbeitung eines Ausführungsprojektes zum Bau der Oberlandautobahn wäre durch einen 9 Mio.-Franken-Objektkredit sichergestellt.
In Beantwortung der Anfrage KR.-Nr. 102/2014 hält der Regierungsrat fest: «Die bisherigen Planungen waren durch den vom Kantonsrat am 5. Mai 2003 bewilligten Objektkredit von 9 Mio. Franken für die Ausarbeitung eines Ausführungsprojektes zum Bau der Zürcher Oberlandautobahn sichergestellt. Für weitere Planungs- und Projektierungsarbeiten wäre eine neue Ausgabe zu bewilligen.» Die bisherige Planung ist Makulatur.
Fragen an den Regierungsrat:
- Welche Mittel liegen noch in der «Planungskasse Oberlandautobahn»?
- Auf welcher Rechtsgrundlage will der Kanton für eine Bundessache Planungsgelder ausgeben?
- Heisst «ein möglichst konkretes Projekt» ein «Ausführungsprojekt»?
- Was ist die Kostenschätzung für dieses Projekt?
- Wann wird dem Kantonsrat ein Kreditgesuch unterbreitet?
Max Homberger, Kantonsrat Grüne
Schreibe einen Kommentar