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Einzelinitiative „Verbot von lärmendem Feuerwerk“ an der Gemeindeversammlung Wangen-Brüttisellen

17 Juni @ 19:30 CEST
Bild: Abstimmung in Wangen-Brüttisellen (BernieCB, flickr, CC BY-ND 2.0)

Update: Die Initiative wurde mit 162 zu 45 Stimmen angenommen. Wir gratulieren der Initiantin!

Art 12. der Polizeiverordnung der Gemeinde Wangen-Brüttisellen soll wie folgt geändert werden:

Neu: 1 Das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk ist verboten. Für besondere Veranstaltungen kann das Ressort Sicherheit das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk genehmigen.

Alt: 1 Lärmiges Feuerwerk darf nur an Silvester/Neujahr und am 1. August ohne Bewilligung abgebrannt werden.

Nicht lärmende Feuerwerksartikel der Kategorien F1 (für Kinder ab 12 Jahren) und F2 (für Jugendliche ab 16 Jahren), wie Wunderkerzen, Frauenfürze, Bengalfeuer oder Vulkane, bleiben weiterhin erlaubt. Auch örtlich und zeitlich begrenzte Feuerwerke, wie zum Beispiel das 1. August-Feuerwerk in den Dörfern Wangen und Brüttisellen, sollten weiterhin möglich sein.

Begründung:

Wir haben uns für diese Initiative entschieden, weil:

  1. Die Schönheit von Feuerwerken an Silvester und am 1. August ist längst verloren gegangen. Stattdessen dominiert eine unkontrollierte Knallerei, die oft schon Tage oder Nächte vor und nach den erlaubten Zeiten stattfindet, willkürlich und zu jeder Stunde. So wurde gestern Nacht ein „Colour Thunder King“ mit 10 Raketen von jeweils 119 Dezibel zwischen den Häusern im Fasnachtbuck abgefeuert, ohne den vorgeschriebenen Mindestabstand von 15 Metern einzuhalten. Ebenso wurden zwei „Finalino Special“-Feuerwerksbatterien mit jeweils 18 Schüssen abgefeuert, ohne den erforderlichen Mindestabstand von 80 Metern zu wahren. In Deutschland erfordert das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F3 eine behördliche Genehmigung, und Verstöße werden mit Geldstrafen belegt. Zum Vergleich: Kettensägen, Presslufthämmer, Rockkonzerte und Formel-1-Autos erreichen geringere Dezibelwerte. Ab 120 Dezibel wird die Schmerzgrenze überschritten, und ab 80 Dezibel besteht bereits Gefahr.
  2. Besonders am Waldrand, wie etwa beim Radar oben, sowie in der Nähe von Wäldern wird häufig und ohne Rücksicht geböllert. Wir haben dies gestern und am 1. August beobachtet.
  3. Feuerwerksbatterien, die sich wie Maschinengewehre anhören, erzeugen eine Atmosphäre, die eher an eine Kriegszone erinnert als an ein Fest.
  4. Empfindliche und kranke Menschen leiden unter dem Lärm, was nachweislich gesundheitliche Schäden verursachen kann.
  5. Vögel werden durch den Lärm aufgeschreckt und verlieren dabei teils ihren Schwarm oder ihr Revier.
  6. Wildtiere wie Eichhörnchen, Enten, Füchse, Rehe und Hasen fliehen panisch. Besonders im Winter ist diese Flucht für sie sehr anstrengend, da sie auf ihre Energie angewiesen sind. Igel und Fledermäuse im Winterschlaf werden ebenfalls gestört. Die Panik verbraucht wertvolle Energie, die sie zum Überleben brauchen.
  7. Nutztiere wie Pferde, Hühner und Kühe werden ebenfalls panisch und verletzen sich oft bei Fluchtversuchen. Sie fressen nicht mehr und müssen tierärztlich behandelt werden.
  8. Viele Hunde und Katzen verkriechen sich tagelang und geraten auch Wochen später noch in Panik, wenn sie Lärm hören.
  9. Feuerwerke produzieren giftigen Feinstaub. Laut dem BAFU (Bundesamt für Umwelt) werden in der Schweiz jährlich 1000 bis 2000 Tonnen Feuerwerk abgebrannt, davon 200 bis 400 Tonnen Feinstaub, der auch in Böden und Gewässer gelangt.
  10. Der kriegsähnliche Lärm hat nichts mit Tradition zu tun, sondern mit der Verfügbarkeit billiger, extrem lauter Feuerwerkskörper, die im Internet bestellt oder privat selbst gebaut werden. Diese werden aus Spass und unter dem Motto „Ist ja nur einmal im Jahr“ in Wohngebieten und am Waldrand abgefeuert.
  11. Die Umwelt wird durch Feuerwerke erheblich belastet: Wochen nach den Feierlichkeiten finden sich Raketen, Plastik und Metallreste auf privaten Grundstücken, Wiesen und Weiden.
  12. Durch die zunehmende Bevölkerungsdichte und den verdichteten Wohnbau nimmt die Zahl der Menschen in unserer Gemeinde stetig zu. Damit das Zusammenleben in dieser engeren Umgebung harmonisch und respektvoll verläuft und besonders empfindliche Mitglieder der Gemeinschaft – sowohl Menschen als auch Tiere – vor unnötigem Stress geschützt werden, sind klare Regeln notwendig, die den Lärm und seine Auswirkungen auf die Natur begrenzen.
  13. Unnötige Unfälle können vermieden werden: So wurden gestern in der Markthalle in Wattwil Feuerwerkskörper in der Menschenmenge gezündet, was zu Verletzungen bei fünf Männern und drei Frauen führte. In Birchwil wurden zwei 19-jährige Männer und eine 16-jährige Jugendliche von einer umgekippten Feuerwerksbatterie verletzt, und ein 36-jähriger Mann im Kanton St. Gallen verlor durch eine Explosion einen Teil seines linken Unterarms.
  14. Nicht zuletzt könnte sich Wangen-Brüttisellen als Vorbild im Bereich Lärm- und Umweltschutz präsentieren.

Miryam Escher und 64 Mitunterzeichnende

Details

Datum:
17 Juni
Zeit:
19:30 CEST
Veranstaltungskategorie:
Veranstaltung-Tags:
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Veranstaltungsort

Gsellhof
Schüracherstrasse 10
Brüttisellen, 8306 Schweiz
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