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Urnenabstimmung vom 7. März 2021: Leistungsvereinbarung Sportzentrum Dürrbach

7 März 2021 @ 10:00 CET

Bild: Abstimmung in Wangen-Brüttisellen (BernieCB, flickr, CC BY-ND 2.0)

Bild: Abstimmung in Wangen-Brüttisellen (BernieCB, flickr, CC BY-ND 2.0)

Die Vorlage wurde angenommen und zwar mit 7’150 JA (83%) zu 1’434 NEIN (17%) in Dübendorf und 1’687 JA (85%) zu 297 NEIN (15%) in Wangen-Brüttisellen.

Auf Anordnung des Stadtrates Dübendorf als abstimmungsleitende Behörde findet am Sonntag, 7. März 2021, in den Verbandsgemeinden Dübendorf und Wangen-Brüttisellen folgende Abstimmung statt:

  • Leistungsvereinbarung zwischen dem Zweckverband Sportanlage Dürrbach und der Sportzentrum Dürrbach AG zur Realisierung des Projekts „Sportzentrum Zürich“

Die Durchführung der Abstimmung erfolgt nach dem Gesetz über die politischen Rechte und den Statuten des Zweckverbandes. Alles Wissenswerte über die persönliche Stimmabgabe, die Stellvertretung und die briefliche Stimmabgabe finden Sie auf dem Stimmrechtsausweis. Den Stimmunterlagen wird eine Weisungsbroschüre beigelegt.

Die Vorlage in Kürze

Foto: Ein kleiner Junge hält einen Basketball (Marko Milivojevic, pixnio.com, CC0)

Foto: Ein kleiner Junge hält einen Basketball (Marko Milivojevic, pixnio.com, CC0)

Die beiden politischen Gemeinden Dübendorf und Wangen-Brüttisellen bilden seit dem Jahr 1980 den Zweckverband Sportanlage Dürrbach zum Betrieb der gleichlautenden Sportanlage im Gebiet «Wechselwisen» in Wangen.

Der Zürcher Turnverband (ZTV) und der Regionalverband Zürich-Tennis (RVZT) planen den Bau eines gemeinsamen Gebäudekomplexes (Projekt Sportzentrum Zürich) auf dem Areal der Sportanlage Dürrbach. Hierfür wurde von den beiden Verbänden eine Sportzentrum Dürrbach AG
gegründet.

In diesem Zusammenhang plant der Zweckverband, die gesamte Sportanlage Dürrbach künftig von der Sportzentrum Dürrbach AG betreiben zu lassen. Der Sportzentrum Dürrbach AG wird für den Neubau der Turnhallen ein Unterbaurecht auf einem Teil des dem Zweckverband von der Schweizerischen Eidgenossenschaft eingeräumten Baurechts gewährt. Dazu wird das bestehende Baurecht der Schweizerischen Eidgenossenschaft in einem Nachtrag bis zum 31. Dezember 2088 verlängert und um 645 m² erweitert. Die Grundlagen für die Projektierung und den anschliessenden Betrieb der neuen Turnhallen einschliesslich der bestehenden Sportanlage werden in einer Leistungsvereinbarung zwischen dem Zweckverband und der Sportzentrum Dürrbach AG geregelt. Diese Leistungsvereinbarung ist zentraler Bestandteil der vorliegenden Urnenabstimmung.

Das Projekt der Sportzentrum Dürrbach AG ist eine gute Möglichkeit für den Zweckverband und die Zweckverbandsgemeinden, die aktuell bestehende Militär-Sporthalle (Grösse einer Dreifachturnhalle), welche nicht mehr den aktuellen Standards entspricht und in den nächsten Jahren sowieso erneuert werden müsste, zu guten Bedingungen zu ersetzen. Ausserdem können die
Verbandsgemeinden und ihre Vereine vom modernen und grosszügigen Hallenangebot des neuen Sportzentrums profitieren, stehen ihnen doch die beiden neuen Dreifachturnhallen zur Mitbenutzung zur Verfügung. Und dies zu finanziell vorteilhaften Konditionen, die bei einem eigenen Neubau bzw. Ersatz der heutigen Militär-Sporthalle und den damit verbundenen Investitionen aus Sicht beider Verbandsgemeinden nicht zu erreichen wären.

Veranstaltungsort

Gsellhof
Schüracherstrasse 10
Brüttisellen, 8306 Schweiz
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