Die GRÜNEN sind erfreut, dass Regierungsrat Martin Neukom eine Kreislaufstrategie erarbeitet hat und die Handlungsfelder für den effizienten Materialverbrauch sowie für die längere Verwendung von Produkten und Materialien beschreibt. So wird Zürich auch auf dem Gebiet der Kreislaufwirtschaft zum Pionierkanton.
Im September 2022 hatte die Zürcher Stimmbevölkerung dem Gegenvorschlag zur „Kreislauf-Initiative“ der Jungen GRÜNEN mit sensationellen 89 Prozent zugestimmt. Nun legt Martin Neukom mit der «Strategie zur Kreislaufwirtschaft im Kanton Zürich» Wege und Ziele fest, um einen möglichst langlebigen Gebrauch von Materialien und Produkten zu erreichen. Das Prinzip der Kreislaufwirtschaft ist zentral für einen schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen und für die Reduktion des CO2-Ausstosses.
Klares Signal an die Wirtschaft
Mit der neuen Strategie sendet Neukom ein klares Signal an die Zürcher Wirtschaft: Zürich soll zu einem Innovationsstandort der Kreislaufwirtschaft werden, wobei der Kanton die Rolle des Innovationsförderers übernimmt. Dadurch werden neue Wirtschaftszweige entstehen, und der Wirtschaftsraum Zürich wird nachhaltiger und belastet die Umwelt mit weniger CO2 – das ist GRÜNE Wirtschaftspolitik.
Grosses Kreislauf-Potenzial besteht etwa in der Bauwirtschaft: Mit der Erhöhung der Sanierungsquote (statt Abriss), mit der Weiterverwendung bestehender Tragstrukturen und durch das Bauen mit rezykliertem Material können Bauabfälle und graue Energie deutlich reduziert werden. Aber auch im Bereich der Produktentwicklung müssen Langlebigkeit und das einfache Reparieren eine wichtigere Rolle spielen. Für die Bevölkerung wiederum müssen die Einrichtungen ausgebaut werden, die den Wiedergebrauch von Produkten sowie das Recycling vereinfachen.
Recyclingquoten als nächster Schritt
Die Kantonale Kreislaufstrategie gibt die richtigen Handlungsfelder und Stossrichtungen vor. Damit ist ein erster entscheidender Schritt gemacht. Nun geht es an die Umsetzung. Dazu gehören in absehbarer Zeit auch klare Etappenziele in Form von Recycling- und Wiederverwendungsquoten. Sie sind zusammen mit den entsprechenden Wirtschafts- und Gewerbezweigen festzulegen.
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