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Wenn wir über die Zukunft unserer Ernährung – eine nachhaltige und ressourcenschonende Zukunft – reden, landen wir schnell bei erhobenen Zeigefingern, Verboten und Verzichtsdiskussionen. Ein genauso wichtiger und effektiver Ansatz, uns umwelt- und tierschonender zu ernähren, dabei die Schweizer Bäuerinnen und Bauern zu stärken und ihnen eine Perspektive zu bieten, ist jedoch die Innovation. Innovationen waren in der Nahrungsmittelbranche immer schon wichtig, haben aber mit den zunehmenden Herausforderungen im Zusammenhang mit der Ernährungszukunft Schweiz noch einmal an Bedeutung gewonnen.
Auch wenn dieser Weg medial weniger diskutiert wird, kommt ihm auf dem Weg in eine ressourcenschonende Zukunft eine enorme Bedeutung zu. Nicht umsonst wird in Start-ups und auf innovativen Höfen geforscht und experimentiert. Sogar die Fenaco hat mit den sogenannten Respect Farms ein eigenes Projekt entwickelt, das sich ganz der Präzisionsfermentation widmet, einer alten Technik, die für Bäuerinnen und Bauern eine spannende Ergänzung zur Verwertung pflanzlicher Grundprodukte bietet. Es ist jedoch wichtig, dass den Unternehmen und Bauern bei ihrer Forschung nach neuen gesunden und nachhaltigen Lebensmitteln keine Steine in den Weg gelegt werden. Dazu gehört, dass sogenannte Novel Foods rechtssicher getestet und degustiert werden können, damit das finanzielle Risiko, aber auch gewisse Akzeptanzrisiken im Vorfeld fundiert abgeschätzt werden können. Denn letztlich braucht es wirtschaftliche Anreize, um auch in solche Innovationen zu investieren.
Der Novel-Food-Zulassungsprozess ist heute langwierig, teuer und birgt ein hohes Risiko, wenn das Marktpotenzial nicht vorgängig abgeschätzt werden kann. Diesem Umstand wurde in naher Vergangenheit Rechnung getragen, denn bis zur Einführung des geltenden Lebensmittelrechts von 2017 waren solche Pre-Market-Tests vorgesehen und sogar explizit in der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung verankert. Die Bedingungen und Auflagen wurden dabei durch das BLV festgelegt. Erst mit der Einführung des geltenden Lebensmittelrechts von 2017 wurde dies verboten. Ich möchte diesen Fehler nun mit meiner Motion korrigieren und das Lebensmittelrecht dahin gehend anpassen, dass Markttests in streng kontrolliertem Rahmen durch das BLV wieder zugelassen werden können. Damit würde letztlich auch der Schweizer Innovationsstandort gestärkt und gefördert, und er würde seine Wettbewerbsfähigkeit gegenüber dem Ausland behalten.
Ich danke Ihnen ganz herzlich für die Unterstützung meiner Motion.
Meret Schneider, Nationalrätin Grüne Kanton Zürich
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