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An ihrer Sitzung vom 20. Januar 2023 hat sich Ihre WBK-N im Rahmen der Beratungen über das Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG) intensiv der Problematik der Mikrotransaktionen gewidmet. Nachdem die WBK-N an einer vorangegangenen Sitzung beschlossen hatte, die Frage der Mikrotransaktionen getrennt vom genannten Gesetz zu behandeln, wurden mehrere Anträge zur Thematik diskutiert. Schlussendlich wurde das vorliegende Kommissionspostulat beschlossen.

Die Thematik der Mikrotransaktionen ist komplex und tatsächlich noch viel zu wenig bekannt, obwohl eine grosse Anzahl Erwachsener, Kinder und Jugendlicher davon betroffen ist, teilweise ohne dass sie es merken. Vermehrt bieten Videospiele die Möglichkeit, innerhalb eines Spieles selbst zusätzliche Inhalte zu erwerben. Da es sich bei diesen Käufen oftmals um geringe Beträge, in der Regel maximal 5 Franken, handelt, spricht man von Mikrotransaktionen. Diese Mikrotransaktionen wären an sich kein Problem, wenn sie in voller Transparenz und in voller Kenntnis der Sachlage durchgeführt werden könnten.

Bei Videospielen, die Mikrotransaktionen anbieten, stellt sich aber die Frage nach der Urteilsfähigkeit der Käuferinnen und Käufer virtueller Güter, da oft kaum Transparenz herrscht und Käufe nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Das gilt insbesondere für Lootboxen und sogenannte Pay-to-win-Spiele, die als besonders aggressive Formen der Monetarisierung von Videospielen gelten. Andere Arten, die Glücksspiele simulieren, wie zum Beispiel das „free money gambling“, werfen ebenfalls Bedenken hinsichtlich der Gefahren vor einem Abrutschen in Suchtverhalten auf. Solche Spiele können den Wechsel zu Echtgeldspielen fördern und in Zukunft zu problematischem Glücksspielverhalten führen.

Generell beinhalten alle Free-to-play-Spiele zahlreiche Mechanismen, die die Spielenden dazu bringen, Mikrotransaktionen durchzuführen. Einige Verlage haben gar begonnen, auf der Grundlage der Analyse des Spielerverhaltens ohne deren Wissen den Preis und die virtuellen Güter, die im Rahmen des Spiels angeboten werden, zu individualisieren. Die Verwendung von Big Data zu Manipulationszwecken ist erst seit Kurzem etabliert und höchst problematisch.

Aus diesen Gründen hat Ihre Kommission beschlossen, ein Postulat einzureichen. Dieses fordert vom Bundesrat einen Bericht, in dem er aufzeigt, welche verschiedenen Arten von Mikrotransaktionen eine Gefahr im Hinblick auf Abhängigkeit und Suchtverhalten darstellen. Gegebenenfalls soll er aufzeigen, mit welchen Mitteln der Bund diese Gefahr bekämpfen könnte. Wir können also beruhigt sein: Es geht hier nicht um eine Regulierung, sondern um eine Analyse.

Eine Minderheit der Kommission möchte dieses Postulat mit der Begründung ablehnen, dass bereits 2020 ein ähnliches Postulat mit dem Titel „Stärkung der Nationalen Strategie Sucht durch den Einbezug der Cyberabhängigkeit“ eingereicht wurde. Das ist ein Postulat, dessen Ergebnisse für diesen Herbst erwartet werden. Die beiden Postulate befassen sich zwar beide mit Internetsucht. Das Ihnen heute vorliegende Postulat unterscheidet sich jedoch durch den Fokus auf Mikrotransaktionen deutlich.

Mit 14 zu 9 Stimmen bei 0 Enthaltungen hat die Kommission beschlossen, dieses Postulat anzunehmen. Im Namen der Mehrheit bitte ich Sie, das Postulat ebenfalls anzunehmen.

Meret Schneider, Nationalrätin Grüne Kanton Zürich

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