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Waren Sie in letzter Zeit in einem hiesigen Supermarkt, oder haben Sie gedankenverloren in einer Coop- oder Migros-Zeitung geblättert? Da ich das des Öfteren tue, wenn ich irgendwo warten muss, stechen mir die absurden Angebote immer wieder messerscharf ins Auge: Aktionen auf Erdbeeren aus Spanien im März – kein Problem! Aktionen auf Spargeln aus Peru – her damit! Aktionen auf Entrecote aus Uruguay, begleitet vom klassischen „Tsch Tsch“ der Grillwerbung – auch das ist absolut möglich. Absurd, was im Frühling direkt nach den Seiten zu den Nachhaltigkeitsversprechen in grellen Buchstaben angeboten wird.

Mit meinem Postulat wird der Bundesrat daher eingeladen, zu prüfen, wie unlautere Handelspraktiken im Detailhandel bei Agrarprodukten unterbunden werden können und wie Preistransparenz für Konsumentinnen und Konsumenten in Bezug auf Produzenten- und Konsumentenpreise sowie in Bezug auf die Margen hergestellt werden kann. Denn wer im Detailhandel Agrarprodukte kauft, wird oft mit Konsumentenpreisen konfrontiert, die nur wenig mit den Produzentenpreisen zu tun haben. Label-Fleisch wird mit überhöhten Margen hochpreisig gehalten, während der tatsächliche Mehrwert für die Bauern nur einen geringen Anteil an der Preisdifferenz ausmacht. Auch zweifelhafte Aktionen auf Agrarprodukte, wie beispielsweise auf importierte Edelstücke, torpedieren die Schweizer Landwirtschaft und führen Konsumierende in die Irre.

In Deutschland sind seit dem 20. Dezember 2022 im Lebensmittelhandel im Hinblick auf dessen Vertragsvereinbarungen mit den Lieferanten strengere Vorgaben in Kraft getreten. Das Agrarmarktstrukturgesetz wurde um Regulierungen zu unlauteren Handelspraktiken erweitert und in das „Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz“ umbenannt. Demnach sind nun unter anderem kurzfristige Stornierungen von Bestellungen verderblicher Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse oder einseitige Änderungen der Lieferbedingungen verboten. Andere Handelspraktiken sind nur dann noch erlaubt, wenn sie vorhin ausdrücklich und eindeutig zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurden. In einer Auflistung werden diverse unlautere Handelspraktiken aufgeführt, die bei der neu eingeführten unabhängigen Ombudsstelle gemeldet werden können. Diese geht solchen Meldungen zu unfairen Handelspraktiken nach und identifiziert neue unlautere Praktiken.

Im Einklang mit dieser Neuerung wäre es auch in der Schweiz zu begrüssen, den Detailhandel in Bezug auf Verträge und Fairness gegenüber Produzenten und bezüglich Transparenz gegenüber Konsumierenden stärker in die Pflicht zu nehmen. Dies entspricht sowohl dem Bedürfnis der Konsumierenden und der Bauern als auch dem politischen Willen, einseitigen Marktmissbrauch von Marktmächtigen zu unterbinden.

Auch wenn der Preisüberwacher, wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme erwähnt, bei missbräuchlichen Preisen schon heute eingreifen kann und selbst wenn bestimmte unfaire Handelspraktiken verboten sind, kam es im vergangenen Sommer immer wieder zu Stornierungen oder zur Rückgabe einwandfreier Ware auf Kosten der Bäuerinnen und Bauern. Dies ist eine klare Evidenz dafür, dass die aktuellen Bemühungen offensichtlich nicht ausreichen. Eine klare Ausformulierung der verbotenen Praktiken, eine Ombudsstelle für Produzierende und das konsequente Ahnden von Verstössen sind daher trotz guter Gesetzesgrundlage im Sinne unserer Bäuerinnen und Bauern nötig.

Ich danke Ihnen daher herzlich für die Unterstützung.

Meret Schneider, Nationalrätin Grüne Kanton Zürich

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