Medienmitteilung der Grünen Kanton Zürich zur Vernehmlassungsvorlage der Bildungsdirektion „Familien stärken – gute Startchancen für alle Kinder“
Die Kinderbetreuungsangebote sollen künftig kantonsweit zu mindestens 35% durch Gemeinden und Kanton finanziert werden: Die GRÜNEN begrüssen den Vorschlag der Bildungsdirektion. Er ist als deutlicher Fortschritt zu werten und geht auf die überwiesene Motion 314/2019 der GRÜNEN zurück, die einen Schlüssel von mind. 20% Gemeinde- und 20% Kantonsanteil verlangt hat. Bedauerlich ist, dass die Bildungsdirektion den Vernehmlassungsentwurf derart spät vorlegt.
Der Druck aus dem Kantonsrat für eine bessere Frühförderung und für bezahlbare Kinderbetreuungsangebote zeigt Wirkung: Die Bildungsdirektion hat endlich ihre Vorschläge für ein angepasstes Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) vorgestellt. Die GRÜNEN haben sich in den vergangenen Jahren mit diversen eigenen Vorstössen für bezahlbare und qualitativ gute Frühförder- und Betreuungsangebote eingesetzt. So forderten sie auch, dass sich Kanton und Gemeinden künftig zu je 20% an den Kosten für die familienergänzende Betreuung von Kindern im Vorschulalter beteiligen.
Beratung der Vorlage leider erst in der nächsten Legislatur möglich
Indem Krippenangebote nun zu mindestens 35% öffentlich finanziert werden sollen, wird mit dem Flickenteppich im Kanton aufgeräumt und im KJHG eine einheitliche Grundlage für alle Gemeinden geschaffen. Die Vernehmlassungsvorlage kommt allerdings reichlich spät. Aufgrund des zögerlichen Handelns der Bildungsdirektion und der sehr lang angesetzten Vernehmlassungsfrist wird das Anliegen nicht mehr in der laufenden Legislatur beraten werden können.
Finanzierungsschlüssel muss noch justiert werden
Die GRÜNEN sind mit dem Vorschlag einverstanden, dass die Kinder- und Jugendhilfezentren neue Beratungsangebote für Familien lancieren und diesen gezielte Realisierungshilfen zur Verfügung stellen werden. Im vorgelegten Finanzierungsschlüssel ist der Kantonsanteil mit 12% allerdings noch zu niedrig. In ihrer Motion 314/2019 haben sie klar verlangt, dass sich Kanton und Gemeinden zu je 20% an den Kosten der familienergänzenden Betreuung von Kindern im Vorschulalter beteiligen. In diesem Punkt muss die Vorlage der Bildungsdirektion auf jeden Fall angepasst werden.
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