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Die Erzeugung und Tötung von sogenannten Eintagsküken als Nebenprodukte der hochspezialisierten Eierindustrie entspricht einer verfassungswidrigen Tierwürdemissachtung höchsten Grades. Der Eigenwert der männlichen Tiere aus der Hybridlegehennenzucht wird durch die unmittelbare Tötung nach dem Schlupf vollständig negiert. Rund zwei Millionen Küken fallen dieser unethischen Praxis jährlich zum Opfer.
Zu diesem Schluss ist auch die WBK-N gekommen, als sie mit exakt dieser Argumentation das Schreddern männlicher Küken verboten hat. Gemäss Wortlaut ist das Schreddern männlicher Küken mit Artikel 1 des Tierschutzgesetzes nicht vereinbar. Dasselbe trifft allerdings auch auf die weiterhin erlaubte Tötung mittels CO2-Gas zu. Sie gilt gemäss aktuellem Stand der Wissenschaft als nicht tierschutzkonform, denn die Tiere sterben einen minutenlangen Erstickungstod. In der WBK-N wurde damals argumentiert, dass es nicht angehe, nachweislich qualvolle Tötungsmethoden zu tolerieren. Die Tatsache, dass aus einem Tier ein simpler Produktionsgegenstand gemacht wird, sei – mit den Worten der WBK-N – dem Intellekt des Menschen nicht würdig.
Inzwischen hat sich in der Eierbranche viel getan, wenngleich eine optimale Lösung noch aussteht. In Schweizer Brütereien soll ab Ende 2023 das Geschlecht im Brutei bestimmt werden, sodass nur noch weibliche Küken schlüpfen werden. Mit dieser Lösung zeigt die Schweizer Eierbranche den Willen, gemeinsam mit allen Akteuren entlang der Wertschöpfungskette die komplexe Herausforderung anzunehmen. Zwar trägt eine frühe Bestimmung im Ei der grundsätzlichen Problematik nicht Rechnung, dass das Huhn als reine Produktionsmaschine verstanden wird. Aber es ist nun gegeben, die Entwicklung der Branche zu beobachten und den Umstand zu honorieren, dass dem Vergasen der Küken hiermit ein Ende bereitet wird. Das Durchsetzen eines Verbots, bevor die Lösung der Früherkennung im Ei Ende 2023 umgesetzt werden kann, würde zu einem Import weiblicher Küken führen, was in anderen Ländern, wie Deutschland, die ein Verbot des Kükentötens kennen, erfolgt ist. Damit würden männliche Küken im Ausland vergast, und wir hätten das Tierleid einfach exportiert. Vielversprechender ist die Entwicklung in der Biobranche, wo auf das Zweinutzungshuhn gesetzt wird, eine Lösung, die eine Abkehr von der absurd intensivierten Hochleistungszucht bedeutet und einen Paradigmenwechsel anstossen könnte.
Aufgrund dieser Entwicklungen werde ich nun kein Verbot des Kükentötens per sofort fordern, sondern meine Motion zurückziehen und mit der Branche in Kontakt bleiben. Wenn sich die Lösung mittels Zweinutzungshühnern bewährt, werde ich zu einem späteren Zeitpunkt eine Umstellung auf Zweinutzungshühner und damit eine Abkehr von Hybridrassen anstossen, die mit viel Tierleid verbunden sind.
Meret Schneider, Nationalrätin Grüne Kanton Zürich
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