Seit dem 24. Januar 2022 sind die Ergebnisse der Administrativuntersuchung zur Dübendorfer Sozialhilfe von Rechtsanwalt Tomas Poledna und die Empfehlungen der gemeinderätlichen Spezialkommission zur Begleitung dieser Untersuchung öffentlich. Die festgestellten Missstände reichen von Datenschutzverletzungen, illegalem Einsatz von Sozialdedektiven und GPS-Trackern, Falschverbuchungen, unrechtmässigem Einkassieren von kantonalen Beiträgen über vernachlässigte Inspektionen der Asylunterkünfte, die Auslagerung der Kindesschutzfälle ohne gesetzliche Grundlage bis hin zur Verletzung des Beschaffungsrechts und der Irreführung der Stimmberechtigten im Zusammenhang mit der Abstimmung über den Austritt aus dem Zweckverband Soziale Dienste des Bezirks Usters. Die Spezialkommission schreibt in ihrer Würdigung der Untersuchungsergebnisse u.a., dass nebst den Mängeln diverse Sicherungs- und Kontrollmechanismen nicht gegriffen haben. Zur Behebung der Missstände formuliert die Kommission insgesamt 40 Empfehlungen zuhanden der Exekutivbehörden.
Wir bitten den Regierungsrat in seiner Funktion als oberste Aufsichtsbehörde über die öffentliche Sozialhilfe um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Bis wann wird die Sicherheitsdirektion die beiden Berichte (Administrativuntersuchung und Bericht der Spezialkommission) näher analysiert haben? Welche Fragestellungen bzw. welche in der Administrativuntersuchung festgestellten Missstände betreffen den Zuständigkeitsbereich dieser Direktion? Bis wann werden deren Schlussfolgerungen aus den Analysen vorliegen und wie werden diese der Öffentlichkeit kommuniziert?
2. Der Tages-Anzeiger hat bereits 2020 über falsch verbuchte Kosten beim Sozialamt Dübendorf berichtet. Welche Vorkehrungen hat die Sicherheitsdirektion seit dieser Berichterstattung konkret vorgenommen, um die Verwendung der kantonalen Mittel in diesem Sozialamt zu überprüfen und deren gesetzeskonformer Einsatz sicherzustellen? Gibt es Hinweise, dass es auch in anderen Gemeinden zu ähnlichen Vorfällen kommt?
3. Bis wann wird die Direktion der Justiz und des Inneren die beiden Berichte (Administrativuntersuchung und Bericht der Spezialkommission) näher analysiert haben? Welche Fragestellungen bzw. welche in der Administrativuntersuchung festgestellten Missstände betreffen den Zuständigkeitsbereich dieser Direktion? Bis wann werden deren Schlussfolgerungen aus den Analysen vorliegen und wie werden diese der Öffentlichkeit kommuniziert?
4. Bis wann wird der Bezirksrat die beiden Berichte (Administrativuntersuchung und Bericht der Spezialkommission) näher analysiert haben? Welche Fragestellungen bzw. welche in der Administrativuntersuchung festgestellten Missstände betreffen den Zuständigkeitsbereich des Bezirksrats? Wann werden dessen Schlussfolgerungen aus der Analyse vorliegen und der Öffentlichkeit kommuniziert?
5. Aus der Administrativuntersuchung geht hervor, wie sehr der Bezirksrat Uster in den vergangenen Jahren mit den misslichen Umständen in der Dübendorfer Sozialhilfe beschäftigt war. Die Administrativuntersuchung wirft aber doch auch die Frage auf, ob der Bezirksrat seiner präventiven Funktion genügend nachgekommen ist. Wie und mittels welcher Instrumente kann die präventive Aufsichtsfunktion der Bezirksräte über die Fürsorgebehörden gestärkt werden? Welche gesetzlichen Anpassungen sind dafür nötig?
6. Wie und mittels welcher Instrumente kann die bezirksrätliche Aufsicht über die Fürsorgebehörden generell effektiver gestaltet werden? Welche gesetzlichen Anpassungen sind dafür nötig?
7. Wie werden Bezirks- und/oder Regierungsrat die Umsetzung der Empfehlungen der Spezialkommission begleiten und kontrollieren?
Nora Bussmann Bolaños, Jasmin Pokerschnig & Florian Heer, Kantonsrät*innen Grüne
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