Es ist absurd, dass Butter und Milch importiert werden, obwohl das inländische Angebot die Nachfrage decken könnte.
Es ist nun bereits eine Weile her, seit ich mich mit Machete und Gummistiefeln in den Sumpf des Milchmarktdschungels vorwagte. Sehr viel Lektüre, Gespräche und Widersprüchlichkeiten später habe ich zwei Hauptprobleme identifiziert, zu denen ich jeweils eine Motion eingereicht habe.
Das erste Problem betrifft die unsäglichen Importe von Butter und Milch trotz Verfügbarkeit im Inland. Erst kürzlich, am 20. September 2021, wurden für Mondelez erneut 900 Tonnen Butter importiert, zu Toblerone verarbeitet und wieder exportiert. Dies, obwohl genügend Butter im Inland verfügbar wäre. Das ist nur eines von zahlreichen Beispielen von Importgesuchen, die dazu führen, dass der Schweizer Milchpreis unter Druck gerät, worunter primär kleinere, standortgerecht produzierende Bauern leiden.
Die Anzahl Milchproduzentinnen und -produzenten geht denn auch konstant zurück: 1996 waren es noch 44’000, Ende 2020 nur noch 18’396. Der Druck auf den Milchpreis führt dazu, dass immer mehr Industriemilch von Grossbetrieben im Flachland produziert wird, wo die Produktionskosten niedriger sind als im Berggebiet. Dies führt zu einem Wettbewerb um Land, das sinnvoller für den Anbau menschlicher Nahrung eingesetzt werden könnte.
Je mehr Milch und Butter importiert werden, obwohl das Angebot auf dem Markt die Nachfrage decken könnte, desto grösser wird die Machtposition der Verarbeitung und des Detailhandels. Solange der Milchpreis daher nicht kostendeckend ist, soll keine Butter importiert werden, die ein künstliches Überangebot auf dem Markt zur Folge hat und letztlich nur der verarbeiteten Industrie und dem Detailhandel dient. Dies ist die Forderung meiner ersten Motion.
Rund 10’000 Milchbetriebe, vor allem in der Hügel- und Bergzone, haben aufgegeben.
Das zweite Problem betrifft die Branchenorganisation Milch. Seit Inkrafttreten des Standardmilch-Kaufvertrages im Jahre 2011 haben Milchproduzentinnen und -produzenten kaum kostendeckende Milchpreise bekommen. Dies, obwohl die Wirtschaftlichkeit für alle Mitglieder eigentlich Ziel der Branchenorganisation wäre. In der Konsequenz haben rund 10’000 Milchbetriebe vor allem in der Hügel- und Bergzone aufgegeben, und die Milchproduktion hat sich auf Ackerflächen im Talgebiet verlagert.
Im Juni 2020 hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, bei der Branchenorganisation Milch darauf hinzuwirken, dass der Standardvertrag folgende Elemente umfasst: «Der Milchkaufvertrag muss sicherstellen, dass der Milchlieferant vor Ablieferung weiss, zu welchen Preisen er Milch liefert, sodass er unternehmerisch planen kann. (…) Entsprechend ist auch vertraglich zu vereinbaren, welche Mengen zu welchem Preis abgerechnet werden können. Produzenten, die keine billige B- und C-Milch liefern wollen, dürfen nicht mit Mengenkürzungen im Bereich der A-Milch und der B-Milch bestraft werden.»
An der Delegiertenversammlung vom Juni 2021 hat die BO Milch jedoch entschieden, den Parlamentsbeschluss zu ignorieren, und zugleich beim Bundesrat den Antrag gestellt, die bestehende Allgemeinverbindlichkeit ab 1. Januar 2022 um vier Jahre zu verlängern.
In einem weiteren Vorstoss fordere ich nun vom Bundesrat, der BO Milch die Allgemeinverbindlichkeit nicht zu verlängern – solange keine Anstrengungen zur Umsetzung einer Verbesserung der Planungssicherheit und der Wertschöpfung auf Produzentenstufe im Sinne des Parlamentsbeschlusses unternommen werden. Und nun entledige ich mich der Gummistiefel, verarzte die Blasen an den Füssen und mache mich ans Schleifen der Machete für den nächsten Dschungelausflug, wohin er mich auch führen wird.
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