Warum es unsinnig ist, dass Hafermilch nicht Hafermilch genannt werden darf.
Nach langem Ringen ist der Kampf entschieden und der Sieg, den die Fleisch- und Milchbranche davonträgt, kann als symbolischer, beinahe schon als Pyrrhussieg bezeichnet werden. Die Namen von Fleischersatzprodukten sind geregelt: Sie dürfen nicht mit der Nennung der Tierart bezeichnet werden, auch wenn diese mit einem Hinweis auf die pflanzliche Herkunft ergänzt werden.
Bei Produkten der Coop–Marke Yolo wird dieses Verbot aber umgangen, indem zum Beispiel steht: «Juicy Beef Burger» und 100 Prozent vegan, wobei das Wort «Beef» grafisch durchgestrichen wird. Das rief den Konsumentenschutz auf den Plan, der Coop dafür rügt und fordert, solche Produkte umzubenennen. Wir erinnern uns an die Diskussion um Milchalternativen: Darf Hafermilch nun Hafermilch genannt werden, oder muss der Begriff «Drink» herhalten? Warum darf die Flüssigkeit aus der Kokosnuss «Kokosmilch» heissen, jene aus der Haselnuss aber nicht «Haselnussmilch»?

Foto: Meret Schneider / art.I.schock
Fragen über Fragen, der Streit um die Namensgebung und letztlich die vermeintliche Deutungshoheit ist ein rein symbolischer. Unabhängig davon, ob es jetzt wirklich pflanzliche Burger braucht, die Rind imitieren: Der Vorwand der Konsumententäuschung ist nicht mehr als das – ein Vorwand. Man zeige mir die Person, die das pflanzliche «Planted Chicken» kauft in der Annahme, es handle sich um Poulet. Dies, obwohl gross und deutlich «100% pflanzlich» draufsteht und es sich von der Optik her stark von Poulet unterscheidet.
Dass die Branche sich wehrt, aufbäumt und mit Wortklaubereien in den Kampf gegen die pflanzlichen Produkte wirft, die sich ihren Platz auf den Grills der Schweizerinnen und Schweizer erobern, ist verständlich. Wo Marktanteile gewonnen werden, gehen auch welche verloren, und die verbleibenden werden mit allen Mitteln verteidigt.
Dass aber der Konsumentenschutz ins gleiche Horn bläst, ist nicht nur irritierend, sondern wird auch seiner Rolle nicht gerecht. Wenn wir die Produktpalette der Grossverteiler nach Irreführungen durchforsten, gäbe es Dutzende Namensgebungen und Lebensmittel, die dem Konsumentenschutz die Haare zu Berge stehen lassen müssten. Von glutamatfreien, aber hefeextraktgeschwängerten Beutelsuppen bis zu zuckerfreien Cornflakes mit Oligofruktose: Konsumententäuschungen so weit das Auge reicht – und hier kann man tatsächlich von Täuschung sprechen, da etwas wünschenswertes suggeriert wird, das nicht der Realität entspricht.
Bei den pflanzlichen Alternativprodukten kann man hingegen nicht von einer Irreführung sprechen: Gross steht darauf jeweils «vegan» oder «pflanzlich», und die Empörung, die heraufbeschworen wird, ist nur durch die Angst vor Konkurrenzprodukten zu erklären. Während andere Produkte ganz bewusst Realitäten vorgaukeln, die nicht den Tatsachen entsprechen, schiessen sich Branche und Konsumentenschützende auf Getreidedrinks und Erbsenschnitzel ein und tragen dabei eher zum Marketing und zur Bekanntmachung dieser Produkte bei, als dass sie in irgendeiner Weise Klarheit schaffen.
Interessant wird es nämlich, wenn wir bei anderen Produkten darauf achten, was drauf steht und was drin ist. Erst kürzlich habe ich auf den «Leerdammer»-Käsescheiben ein Symbol mit einer Kuh auf Gras entdeckt, darüber den Schriftzug «Initiative für Weidehaltung». Was dies in Bezug auf das niederländische Massenprodukt bedeutet? Die Kühe können an 120 Tagen pro Jahr 6 Stunden ins Freie. In der Schweiz würde das nicht einmal für das Tierwohlprogramm «Raus» reichen, dennoch darf der niederländische Anbieter «Weidehaltung» verwenden. Der Konsumentenschutz schweigt dazu – wie zu diversen anderen relevanten Irreführungen auch.
Es wäre allen – auch den Schweizer Milchbauern – gedient, wenn der Fokus mehr auf solche Täuschungen gerichtet würde. Denn die tatsächliche Konkurrenz für Schweizer Milchprodukte sind nicht Planted und nicht Yolo – sie heisst Philadelphia und Leerdammer.
Meret Schneider, Nationalrätin Grüne Kanton Zürich
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