Der Vorstand der Gesellschaft für Natur- und Vogelschutz Uster (GNVU) empfiehlt den Ustermer Stimmberechtigten am 7. März zweimal Ja für die zwei Volksinitiativen.

Das Grossriet, die grosse Landwirtschaftsfläche zwischen dem Dorf Nänikon und der Volketswiler Industrie, ist bestes Landwirtschaftsland. Auf der Nutzungseignungskarte des Kantons Zürich (GIS) wird das Grossriet als «uneingeschränkte Fruchtfolgefläche, Güte 2» ausgewiesen. Eine Fruchtfolgefläche ist dauernd für den Ackerbau zur Verfügung beizubehalten. Sie darf laut Bundesgesetz nicht überbaut werden. Es ist unverständlich, weshalb die Stadt Uster, der Kanton und schliesslich der Bund als Genehmigungsinstanz des kantonalen Richtplans dieses grosse Landwirtschaftsgebiet in der sogenannten Reservezone gelassen haben. Das heisst, es könnte doch überbaut werden.

In der Schweiz wird immer noch pro Sekunde ein Quadratmeter Landwirtschaftsfläche für Bauten aller Art für immer zerstört. Das ist nicht mehr verantwortbar. Das Ackerland in Nänikon soll laut Volksinitiative definitiv der Landwirtschaftszone zugeteilt werden. Diese Absicht unterstützt der GNVU-Vorstand und sagt Ja zur Initiative.

Keine neue Strasse

Im Hinblick auf grosse Überbauungen im Grossriet ist im regionalen Richtplan eine neue Strasse, die sogenannte Neue Greifenseestrasse, eingetragen. Mit dieser Strasse würden nicht nur grosse Flächen an Landwirtschaftsland für immer zerstört, sondern es würde eine Schleuse für den Autoverkehr vom Autobahnanschluss Volketswil via Näniker Zürichstrasse, Neue Greifenseestrasse, Gemeinde Greifensee, Niederuster, Riedikon, Mönchaltorf geöffnet. Mit der Annahme der Volksinitiative muss sich der Stadtrat Uster mit allen ihm zur Verfügung stehenden politischen, demokratischen und juristischen Mitteln gegen den Bau der Neuen Greifenseestrasse einsetzen.

Der Vorstand der GNVU, Uster