Gemeinsame Medienmitteilung der EVP und GRÜNEN zur Lancierung des Behördenreferendums gegen das neue Geldspielgesetz

EVP und GRÜNE fordern weiterhin das Verbot von Geschicklichkeitsspielen im Kanton Zürich

Gegen den heutigen Entscheid des Zürcher Kantonsrats – die Verabschiedung der Vorlage 5606 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele EG BGS – reichen Kantonsrätinnen und Kantonsräte der GRÜNEN, der EVP und aus weiteren Parteien (u.a. aus der SVP/EDU-Fraktion) das Behördenreferendum ein. Somit wird dem Volk die Möglichkeit gegeben, darüber zu entscheiden, ob künftig auch im Kanton Zürich Geldspielautomaten ausserhalb von Casinos aufgestellt werden dürfen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Volk hat bereits dreimal gegen den Willen von Kantons- und Regierungsrat das Verbot bestätigt.
  • Auch wenn sie jetzt Geschicklichkeitsautomaten genannt werden – es bleiben schlussendlich einfach Geldspielautomaten.
  • Für fragwürdige, sehr bescheidene Einnahmen soll das sinnvolle Geldspielautomatenverbot aufgehoben werden, von dem der Kanton die letzten 30 Jahre finanziell und sozial profitiert hat.
  • Sport und Kultur sind nicht gefährdet – auch ohne die wegfallenden Einnahmen aus einem einzigen, vom Verbot betroffenen Online-Geschicklichkeitsspiel (2017: CHF 30’000). Die restlichen 80 Mio. Einnahmen der Swisslos fliessen unverändert weiter in den kantonalen Lotteriefonds und werden von einem Verbot der Geschicklichkeitsspiele nicht tangiert.
  • Der niederschwellige Zugang zu Geldspielautomaten torpediert die Spielsuchtprävention.
  • Diese Automaten werden wohl auch bei uns ab 16 Jahren gespielt werden dürfen / der Kantonsrat hat keinen Einfluss auf die entscheidungsbemächtigte interkantonale Behörde.
  • In Restaurants haben auch Minderjährige Zugang zu Geldspielautomaten.
  • Nur in Casinos kann die Alterslimite 18 zuverlässig kontrolliert werden. Bei mittlerweile über 60’000 Spielsperren in Casinos – jährlich plus ca. 4’000 – braucht es unbedingt einen wirksamen Spielerschutz. Dieser ist nicht möglich, wenn nun auch ausserhalb der Casinos flächendeckend Geldspielautomaten aufgestellt werden dürfen. Der Kanton Zürich trägt hier als bevölkerungsstärkster Kanton eine besonders grosse Verantwortung.

Nein zum vorliegenden Gesetz und Ja zur Aufrechterhaltung des Verbots der Geschicklichkeitsspiele.