Medienmitteilung der Grünen Kanton Zürich zur gestoppten Totalrevision des Sozialhilfegesetzes

Dort, wo nötig, soll das Sozialhilfegesetz in Teilrevisionen angepasst werden: das verlangten die GRÜNEN in ihrer Vernehmlassungsantwort. Das sieht nun auch der Zürcher Regierungsrat so und stoppt nach Auswertung der Vernehmlassung die Totalrevision des Sozialhilfegesetzes. Die GRÜNEN begrüssen den Entscheid.

Eine Totalrevision des Sozialhilfegesetzes ist weder nötig, noch hätte sie eine politische Mehrheit gefunden. Das hat den Ausschlag dafür gegeben, dass die Regierung nun von einer Totalrevision absieht. Doch Revisionsbedarf besteht für die GRÜNEN weiterhin und zwar in mehreren Teilbereichen: wichtige Punkte sind die Professionalisierung der Dienstleistungen und die einheitliche Anwendung der Leistungsvoraussetzungen. Zugleich muss die Finanzierung der Sozialhilfeleistungen so ausgestaltet werden, dass die Gemeinden ihre Aufgabe erfüllen können, ohne in finanzielle Schieflage zu geraten.

Strenge Regeln für Observationen

Bei der Frage der Observierung, gestützt auf das Sozialhilfegesetz, setzen sich die GRÜNEN für hohe Hürden ein: Im Kantonsrat haben sie den mehrheitsfähigen Vorschlag eingebracht, dass nur in klar begründeten und durch den Bezirksrat geprüften Fällen, observiert werden darf. Weitergehende Eingriffe in die Grundrechte lehnen die GRÜNEN konsequent ab.

Soziale Dienste: zentral in Krisenzeiten

Die Corona-Krise zeigt, dass der wirtschaftsstarke Kanton Zürich gerade auch in Krisenzeiten ein Sozialhilfenetz braucht, das trägt und für diejenigen da ist, die durch die Maschen der staatlichen Rettungsaktionen fallen. Die vielen Neuanmeldungen, Beratungen und allfälligen Weiterleitungen an die zuständigen Behörden, sind klare Signale dafür, dass die Mitarbeitenden in den sozialen Diensten ein zentrales Element für die Krisenbewältigung darstellen. Das Verständnis für diese wichtige Aufgabe muss im Kanton Zürich weiter gefördert werden.