Im Rahmen der Erweiterungs- und Sanierungsarbeiten an der Zürichstrasse in Ebmatingen von 2016 wurde die ausschliesslich landwirtschaftlich genutzte Nasslenstrasse zur Umfahrung der Strassenbaustelle verbreitert und temporär für den Verkehr geöffnet. Inzwischen sind die entsprechenden Arbeiten auf der Zürichstrasse abgeschlossen und das Fahrverbot auf der Nasslenstrasse wieder eingerichtet.
Gemäss «Baustelleninfo» des Tiefbauamts vom 13. März 2016 hätte die Verbreiterung der Nasslenstrasse bis Dezember 2016 zurückgebaut werden sollen. Dies ist ein halbes Jahr später noch nicht geschehen.
Wir bitten den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wann wird der Rückbau der Nasslenstrasse erfolgen? Und warum ist das bis heute nicht
geschehen? - Wie breit war die Nasslenstrasse vor ihrer Verbreiterung und welche Strassenbreite ist
nach dem Rückbau geplant? - Wie viel Kulturland wurde für die vorübergehende Verbreiterung der Nasslenstrasse
beansprucht? - Welche Entschädigungsleistungen sind an den/die Grundeigentümer des beanspruchten
Kulturlands entrichtet worden? Wurden durch die Verzögerung des Rückbaus weitere
Entschädigungen nötig? (Bitte mit Angabe der Beträge in Franken). - Gibt es Strassenausbauten im Kanton, die im Rahmen von kantonalen Bauprojekten nur
temporär vorgesehen waren und danach nicht rückgebaut wurden?
Thomas Forrer, Kantonsrat Grüne, Karin Fehr, Kantonsrätin Grüne
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