Medienmitteilung der Grünen Kanton Zürich zum «Gesetz über den selbstbestimmten Leistungsbezug durch Menschen mit Behinderung»

Die GRÜNEN freuen sich über den breiten Support für das neue Selbstbestimmungsgesetz. Ein wichtiges Etappenziel auf dem Weg zu mehr Wahlfreiheit und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung ist erreicht.  Zwei zentrale Forderungen der GRÜNEN zum Schutz von Leistungserbringenden und von Betroffenenwurden von der vorberatenden Kommission aufgenommen. 

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) beantragt dem Kantonsrat einstimmig dem Gesetz über den selbstbestimmten Leistungsbezug durch Menschen mit Behinderung (Selbstbestimmungsgesetz, SLBG) zuzustimmen. Der breite Support geht nicht zuletzt auch auf das Vorgehen der Sicherheitsdirektion bei der Erarbeitung der Vorlage zurück. Für eine saubere Auslegeordnung gab diese bei der ZHAW zuerst einen Bericht in Auftrag. Zudem wurden alle betroffenen Akteure von Beginn weg miteinbezogen.

Auch Privatpersonen als Leistungserbringer

Gegenüber der regierungsrätlichen Vorlage nahm die Kommission auf Anregung der Behindertenorganisationen eine gewichtige Anpassung vor: Auch Privatpersonen sollen Leistungen für Menschen mit Behinderung erbringen können. Die GRÜNEN unterstützen dies, weil so den Aspekten der Wahlfreiheit und Selbstbestimmung der Betroffenen umfassend Rechnung getragen werden kann.

Verhinderung von Lohndumping

Die zentrale Forderung der GRÜNEN, dass sich die Vergütung der privaten Leistungserbringenden am bereits existierenden Assistenzbeitrag ausrichten muss, wurde von der Kommission aufgenommen. Damit werden Lohndumping und die Ausbeutung, insbesondere von Care-Migrant:innen, verhindert.

Auch die zweite Forderung der GRÜNEN, dass alle vom Selbstbestimmungsgesetz betroffenen Personen ihre Anliegen geltend machen können, führte zu einer Präzisierung im Gesetz. Beistandspersonen werden künftig grundsätzlich informiert, damit sie am Prozess zur Überprüfung eines Leistungsanspruchs mitwirken oder diesen auch initiieren können.

Betroffene bei der Ausgestaltung neuer Angebote gefragt

Will das Selbstbestimmungsgesetz kein leeres Versprechen bleiben, werden neue Wohn-, Informations- und Begleitungsangebote geschaffen werden müssen. Für die GRÜNEN sind nun auch die Betroffenen gefragt: Menschen mit Behinderung und potenzielle Leistungserbringende müssen zusammenfinden und neue Angebote auf Basis des Bedarfs und der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung gemeinsam gestalten.