Am 29. Mai 2017 beschloss der Kantonsrat den Richtplaneintrag zur neuen Führung der Oberlandautobahn. Mit der Annahme des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) durch das Volk geht die A 53 an den Bund über. Dieser ist ausschliesslich zuständig für Planung, politische und rechtliche Vermarktung, Bau (eventuell) und Bezahlung.

Gemäss Tagi vom 30. Mai 2017 äusserte der Chef des Amts für Verkehr folgende Absicht des Regierungsrats: «Er will bis 2020 dem Bund ein möglichst konkretes Projekt übergeben können. Dann wäre dieser mit Bauen an der Reihe.»

In der dringlichen Anfrage KR-Nr. 17/2013 hielt der Regierungsrat fest, die Ausarbeitung eines Ausführungsprojektes zum Bau der Oberlandautobahn wäre durch einen 9 Mio.-Franken-Objektkredit sichergestellt.

In Beantwortung der Anfrage KR.-Nr. 102/2014 hält der Regierungsrat fest: «Die bisherigen Planungen waren durch den vom Kantonsrat am 5. Mai 2003 bewilligten Objektkredit von 9 Mio. Franken für die Ausarbeitung eines Ausführungsprojektes zum Bau der Zürcher Oberlandautobahn sichergestellt. Für weitere Planungs- und Projektierungsarbeiten wäre eine neue Ausgabe zu bewilligen.» Die bisherige Planung ist Makulatur.

Fragen an den Regierungsrat:

Grüne: Welche Mittel liegen noch in der «Planungskasse Oberlandautobahn»?

Regierungsrat: Von dem vom Kantonsrat am 5. Mai 2003 bewilligten Objektkredit von 9 Mio. Franken für die Ausarbeitung eines Ausführungsprojekts mit Umweltverträglichkeitsbericht für den Bau der Zürcher Oberlandautobahn A53, Abschnitt 3, Anschluss Uster Ost bis Kreisel Betzholz (Hinwil), ist heute der Betrag von Fr. 1 457 873 noch offen. Da der Kredit für die vormalige Linienführung mit direktem Anschluss an den Kreisel Betzholz bewilligt wurde, kann er nicht für Planungsarbeiten für die nun im Richtplan eingetragene Linienführung mit Anschluss an die Forchautostrasse verwendet werden.

Grüne: Auf welcher Rechtsgrundlage will der Kanton für eine Bundessache Planungsgelder ausgeben?

Regierungsrat: Der Bund sieht die Übernahme der neuen Abschnitte ins Nationalstrassennetz auf den 1. Januar 2020 vor. Erst dann wechseln sowohl die heutige Strassenverbindung als auch das Ausbauvorhaben in die Verantwortung des Bundes. Bis dahin liegt das Vorhaben für die Lückenschliessung der Oberlandautobahn in der Zuständigkeit des Kantons. Rechtsgrundlage für weitere Planungsarbeiten bildet somit das kantonale Strassengesetz.

Grüne: Heisst «ein möglichst konkretes Projekt» ein «Ausführungsprojekt»?

Regierungsrat: Welche Arbeiten zweckmässigerweise noch vom Kanton erbracht werden, ist derzeit Gegenstand von Abklärungen. Zu beachten ist, dass sich der westliche Abschnitt (Uster Nord bis Wetzikon West) auf dem Stand des 2008 festgesetzten (und 2012 vom Bundesgericht aufgehobenen) Ausführungsprojekts befindet, während für den östlichen Abschnitt im Hinblick auf die Richtplanänderung (Vorlage 5179c) zwar neuere Untersuchungen vorgenommen wurden, aber noch keine eigentliche Projektierung stattgefunden hat. Die beiden Abschnitte unterscheiden sich somit bezüglich Planungsstand und Dokumentation. Bei den nun anstehenden Arbeiten wird es in erster Linie darum gehen, die Planung für das gesamte Lückenschlussprojekt auf denselben Stand zu bringen, um bestmögliche Voraussetzungen für die Projektierung durch den Bund ab 2020 sicherzustellen.

Die Ausarbeitung eines Ausführungsprojekts wird nicht durch den Kanton erfolgen. Zum einen ist dazu die zur Verfügung stehende Zeit viel zu kurz. Zum anderen erfordert das Vorhaben zunächst ein vom Bundesrat zu beschliessendes generelles Projekt. Es ist somit nicht vorgesehen, dass der Kanton formelle Projektierungsschritte unternimmt. Der Umfang der vom Kanton vorzunehmenden Arbeiten wird mit dem Bundesamt für Strassen abgesprochen, mit dem hierfür ein enger Austausch gepflegt wird.

Grüne: Was ist die Kostenschätzung für dieses Projekt? Wann wird dem Kantonsrat ein Kreditgesuch unterbreitet?

Regierungsrat: Eine Kostenschätzung für die vom Kanton zu erbringenden Leistungen ist noch nicht möglich. Es ist aber davon auszugehen, dass die entsprechenden Ausgaben in der Zuständigkeit des Regierungsrates liegen werden. 

Max Homberger, Kantonsrat Grüne