Seit dem Inkrafttreten der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) am 1. Januar 2008 ist der Bund für Ausbau und Unterhalt der Nationalstrassen zuständig. Mit dem vorgeschlagenen Netzbeschluss, den das Parlament zu verabschieden hat, geht damit auch das Eigentum an den neu aufgenommenen Strassen an den Bund über.

Mit der Anpassung des Netzbeschlusses dürften dem Bund jährliche Mehrausgaben in der Höhe von rund 150 Mio. Franken für Betrieb und Unterhalt und rund 200 Mio. Franken für den Ausbau entstehen. Die Kantone werden von ihren bisherigen finanziellen Verpflichtungen für diese Strecken vollständig entlastet.

Diese Lastenverschiebung auf den Bund wird bei den Kantonen durch eine Reduktion der nicht werkgebundenen Beiträge und der Globalbeiträge an die Hauptstrassen kompensiert.

Der Bundesrat schreibt weiter, Alternative zur Kompensation wäre nur das Beibehalten der heutigen Lösung, d.h. der Verzicht auf die Übernahme von Staatsstrassen ins Strassennetz des Bundes.

Die Kantonsregierungen wurden eingeladen, zum Entwurf für die Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz (SR 725.113.11) Stellung zu nehmen. In der Antwort vom 24. September 2008 auf die Anfrage KR-Nr. 254/2008 hat der Regierungsrat kommuniziert, dass er auf die Fragen im Zusammenhang mit der Finanzierung noch nicht antworten kann, da die Vernehmlassungsfrist bis zum 15. Oktober 2008 dauerte und die Anfrage bereits am 24. September 2008 beantwortet worden war.

In der Antwort vom 24. September 2008 schreibt der Regierungsrat weiter, dass die Aufnahme der K53 in das Nationalstrassennetz weiter sein Ziel sei und dass er die Interessen des Kantons im Rahmen der Vernehmlassung wahren wird.

In der Zwischenzeit liess sich der Regierungsrat gegenüber dem Bund vernehmen. Wir bitten den Regierungsrat deshalb, folgende Fragen zu beantworten:

Grüne/SP/GLP: Wie stellt sich der Regierungsrat zu den vorgeschlagenen Kompensationen?

Regierungsrat: In seinem Bericht für die Vernehmlassung zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz vom 9. Mai 2008 schlug der Bundesrat vor, die dem Bund entstehenden Kosten für Unterhalt und Betrieb der neu zu übernehmenden Abschnitte sowie den Bau neuer Strecken durch eine Senkung der nicht werkgebundenen Beiträge sowie der Globalbeiträge des Bundes an die Hauptstrassen vollständig zu kompensieren. Gegen diesen Vorschlag wehrte sich der Regierungsrat in seiner Stellungnahme vom 24. September 2008 mit Nachdruck (Medienmitteilung des Regierungsrats vom 3. Oktober 2008). Nach Auffassung des Regierungsrats widerspricht dieser Vorschlag der im Rahmen der Neuregelung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen neu geschaffenen alleinigen Bundeskompetenz im Bereich der Nationalstrassen. Der Vorschlag des Bundesrates stiess nicht nur im Kanton Zürich, sondern bei allen Kantonen auf breite Ablehnung, weshalb anlässlich einer Aussprache zwischen den Vorstehern des Finanzdepartements und des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation einerseits sowie den Präsidenten der Konferenz der Kantonsregierungen, der Planungs-, Bau- und Umweltdirektorenkonferenz sowie der Konferenz der Finanzdirektoren anderseits die Einsetzung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe beschlossen wurde. Diese wurde beauftragt, konkrete Vorschläge zur Finanzierung des Ausbaus, des Betriebs und des Unterhalts dieser zusätzlichen Nationalstrassen auszuarbeiten. Parallel dazu gab der Bundesrat am 19. Dezember 2008 einen Entwurf für einen Bundesbeschluss über das Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und über die Freigabe der Mittel in die Vernehmlassung (Programm Engpassbeseitigung). Darin unterbreitete er verschiedene Varianten zur Finanzierung der im Rahmen der Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz vorgesehenen Übernahme von rund 400 km Strassen ins Nationalstrassennetz. Angesichts der damals noch laufenden Arbeiten der eingesetzten Arbeitsgruppe verzichtete der Regierungsrat in seiner Stellungnahme zum Programm Engpassbeseitigung (RRB Nr. 547/2009) auf eine Stellungnahme zu den unterbreiteten Finanzierungsvorschlägen und verlangte vom Bund die Durchführung einer Anhörung zu den Ergebnissen der Arbeitsgruppe (Medienmitteilung des Regierungsrates vom 16. April 2009).

Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe wurden den Kantonen noch nicht zur Stellungnahme unterbreitet. Die vom Regierungsrat verlangte Anhörung ist beim Bund indessen dem Vernehmen nach in Vorbereitung. Der Regierungsrat wird seine Stellungnahme wie üblich öffentlich machen. An der ablehnenden Haltung des Regierungsrats gegenüber einer umfassenden Kompensation hat sich in der Zwischenzeit nichts geändert.

Grüne/SP/GLP: Welches sind die Interessen des Kantons im Rahmen der laufenden Vernehmlassung?

Regierungsrat: Der Regierungsrat hat die Bereitschaft des Bundes begrüsst, die Strecke Brüttisellen–Wetzikon–Kantonsgrenze St. Gallen ins Nationalstrassennetz aufzunehmen. Die Aufnahme dieses Abschnitts in das Nationalstrassennetz ist Voraussetzung für den Bau des Lückenschlusses der Oberlandautobahn zwischen Uster und Hinwil (Kreisel Betzholz) und somit von grosser Bedeutung für den Kanton Zürich und die Gemeinden im Zürcher Oberland. Die Vorschläge der erwähnten Arbeitsgruppe zur Finanzierung des Baus neuer Nationalstrassenabschnitte werden vor diesem Hintergrund sorgfältig zu prüfen sein. Der Regierungsrat setzt sich zudem dafür ein, möglichst gute Voraussetzungen für eine Übernahme des von ihm ausgearbeiteten Projektes durch das Bundesamt für Strassen zu schaffen. Dieses überprüft derzeit das Projekt in Bezug auf seine Übereinstimmung mit den neuesten Richtlinien des Bundes.

Karin Maeder-Zuberbühler, Kantonsrätin SP, Max Homberger, Kantonsrat Grüne, Andreas Erdin, Kantonsrat GLP

Sie können die Anfrage hier herunterladen.